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Geschätzte Kollegen

Rahmen GAV regionaler Personenverkehr

Der Arbeitgeberverband Normalspurbahnen (BLS AG, SBB AG, Régionalps, Thurbo AG, SOB und OeBB sowie die Güterbahnen SBB Cargo AG, BLS Cargo AG und Rail4Chem) und die Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände (SEV, transfair und VSLF) haben sich Ende Juni auf einen Gesamtarbeitsvertrag für den regionalen Personenverkehr geeinigt.
Als Rahmen-GAV beinhaltet er Minimalstandards für die wichtigsten Anstellungsbedingungen der Normalspurbahnen.
Der nun vorliegende Gesamtarbeitsvertrag gilt für das fahrende Personal (Lok- und Zugpersonal) im regionalen Personenverkehr. Er orientiert sich an den derzeit branchenüblichen Anstellungsbedingungen der grössten Normalspurbahnen und hält in Form von Minimalstandards allgemeine Bestimmungen fest, insbesondere zur Arbeitszeit und zum Lohn. Diese sichert den Bahnen gleich lange Spiesse bei zukünftigen Ausschreibungen im Regionalverkehr zu und schützt die Angestellten vor Lohndumping. Stimmen die Gremien der Verhandlungsparteien zu, tritt der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft.
Der VSLF ist aktiv an den Verhandlungen involviert gewesen und wir werden den Vertrag an der nächsten Vorstandssitzung behandeln, zu der wir zusätzlich VSLF Vertreter der RegionAlps, SOB, Thurbo, BLS, TILO sowie die Sektionspräsidenten einladen.
Die Unterschrift des Rahmen-GAV ist für den 12.9.2008 vorgesehen.

PK SBB

Mit einem Schreiben der SBB vom Juli und einem weiteren im August 2008 wurden wir informiert, dass die Botschaft des Bundesrats im Winter 2008 vorliegen wird und das Parlament wohl kaum vor 2010 darüber entscheidet. Bis dahin macht das Bundesamt für Sozialversicherung BSV Druck und wir werden wohl schon bald die Sanierung selber in die Hand nehmen dürfen; das heisst übersetzt: Wir Aktiven und die SBB beginnen kräftig zu bezahlen; ca. 4,5 – 6 % Lohnkürzung.
Wir Aktiven bei den SBB sind nicht für die „Beamten-Pensionäre“ des Bundes verantwortlich. Niemand wird einen Lohnverlust von 4'000.- Fr oder mehr pro Jahr akzeptieren. Für die SBB sieht die Situation genauso mieserabel aus; sie trägt die Hälfte zur Sanierung bei und wird somit als Arbeitgeber unattraktiv.
Der VSLF klärt rechtliche Schritte ab und vielleicht müssen wir noch dieses Jahr weitere Aktionen vorbereiten; zusammen können wir den nötigen Druck aufbauen. Wir halten euch auf dem laufenden.

PK Ascoop (BLS / SOB)

Bei der Pensionskasse Ascoop, in welcher auch die Mitarbeiter der Firmen BLS und SOB versichert sind, sieht es nicht besser aus. Die Forderung von bestimmten Kreisen, dass für die Sanierung der Ascoop primär der Bund aufkommen sollte, erstaunt etwas, da die Bahnen grösstenteils den Kantonen, Gemeinden und Privaten gehören (BLS: Bund 21.7%, SOB: Bund 35.82%).

Bei den BLS bestehen bezüglich der PK Probleme. Im Jahr 2003 wurde mit Vereinbarung zwischen der SBB zur BLS die Aufteilung des Fernverkehrs und der S-Bahn Bern beschlossen. In diesem Zusammenhang wechselten mehrere Lokführer von SBB zu BLS.
Den betroffenen Lokführern wurden bezüglich Rangordnung des Lokpersonals sowie Dienstaltersgeschenk die bisherigen Dienstjahre der SBB zu 100% angerechnet.

Zum damaligen Zeitpunkt war einerseits die Pensionskasse der SBB wie auch diejenige der BLS im Leistungsprimat. Die AHV-Überbrückungsrente war zu diesem Zeitpunkt nicht an die Anzahl Dienstjahre gekoppelt, sondern wurde bei Bezug durch eine lebenslängliche Kürzung der Altersrente finanziert.
Per 1. Januar 2007 wechselte die Pensionskasse der BLS ins Beitragsprimat. Mit diesem Wechsel wurde auch ein eigenes Modell bezüglich der AHV-Überbrückungsrente geschaffen. Die Finanzierung dieser AHV-Überbrückungsrente erfolgt heute über einen Beitrag, welcher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Zusätzlich ist die Höhe der zu beziehenden AHV-Überbrückungsrente nun an die Anzahl Dienstjahre bei der BLS gekoppelt, was im Jahr 2003 noch nicht Gegenstand war.
Die im Jahr 2003 zur BLS übergetretenen Lokführer waren der Meinung, dass die früheren Dienstjahre bei der SBB auch für den Bezug der AHV-Überbrückungsrente gelten würden.
Jedenfalls wurde Ihnen nichts Gegenteiliges mitgeteilt.
Im Sinne einer Gleichbehandlung sämtlicher Lokführer erachten wir es als wichtig und auch korrekt, dass bei den betroffenen Kollegen die früheren Dienstjahre bei der SBB für die AHV-Überbrückungsrente auch angerechnet werden.

Der VSLF arbeitet momentan an rechtlichen Abklärungen, nachdem die BLS auf ein diesbezügliches Schreiben des VSLF negativ antwortete.

Turnaround SBB Cargo

Die Geschichte des Streiks im Industriewerk Bellinzona und die Entwicklung zu einer Volksbewegung sind bekannt. SBB Cargo hatte 2007 Verluste von 88 Mio. Fr eingefahren, mit Abschreibungen von 190 Mio. Fr, welche nicht nur SBB Cargo im speziellen, sondern den ganzen Konzern SBB bedrohen.
Mit dem Projekt Turnaround sollten jährlich wiederkehrend 70 Mio. Fr eingespart, und somit das Überleben von SBB Cargo im liberalisierten Schienen-Güterverkehr gesichert werden. In der Instandhaltung im Industriewerk Bellinzona sollten jährlich 10 Mio. Fr durch den Abbau von 126 Stellen (davon 25 im Overhead Bellinzona) bis Ende März 2008 eingespart werden; zusätzlich im KSC Fribourg und Overhead Basel 351 Stellen (60 Mio. Fr).

Dass in der Verwaltung gespart werden soll, ist eine alte Forderung der Lokführer, da wir zu Recht darauf hinweisen, dass wir durch unsere Produktivitätssteigerung unsere Aufgabe mehr als geleistet haben und unsere Arbeit auch im Vergleich mit anderen Bahnen im In- und Ausland einen Vergleich nicht zu scheuen braucht.

Momentan ist der HUPAC Auftrag für den Unterhalt von Güterwagen ausgeschrieben. Es wird sich zeigen, ob der Auftrag wieder nach Bellinzona geholt werden kann.  

Der Unterhalt von Lokomotiven und Güterwagen wird heute international ausgeschrieben. Nur durch rationelles und qualitatives Arbeiten und einer Auslastung der Werke mindestens im Zweischichtbetrieb hat man eine Chance. Die Hersteller neuer Loks bieten günstige Unterhaltsverträge für 10 Jahre und mehr an. In der Unterhaltsanlage Zürich wird an 360 Tagen im Jahr gearbeitet und in Yverdon und Olten wird der Zweischichtbetrieb eingeführt. Wir erinnern daran, dass SEV, transfair und VSLF im Herbst 2007 wegen Arbeitszeitmodellen für das Industriewerk Bellinzona erfolgreich das Schiedsgericht angerufen haben; ein zweifelhafter „Erfolg“.
Das sind nun mal die Facts, ob es uns Eisenbahnern gefällt oder nicht.

Der VSLF wurde als Sozialpartner der SBB  an den Runden Tisch eingeladen, wir haben aber unserer Teilnahme aus folgenden Gründen abgesagt:
Wir können keiner Lösung zustimmen, welche einer dauernden Subvention (keiner einmaligen Investition) des Industriewerks Bellinzona gleich kommt, da die SBB sich auf dem Markt behaupten müssen wie alle anderen Bahnen auch. Ansonsten ist die Zukunft der SBB nicht gegeben, und damit würden wir mittelfristig auch die Arbeitsplätze der Lokführer Cargo gefährden.
Eine SBB interne Subvention kommt für den VSLF auf keinen Fall in Frage, da das produktive Personal, also auch wir Lokführer, dafür aufkommen müssen. Der VSLF ist verpflichtet, die Interessen seiner Lokführer zu wahren. Die Folgekosten einer internen Quersubvention würden auch wir, das Lokpersonal, übernehmen müssen, und spätestens dann wird die Solidarität in Frage gestellt werden.

In diesem Zusammenhang möchte wir informieren, dass SEV, transfair, KVöV und VSLF am 9. September 2008 eine Aussprache mit der Geschäftsleitung SBB hat, über das weitere Vorgehen in der Sozialpartnerschaft nach der Verletzung des GAV durch die Gewerkschaften. Auch das Thema UNIA in der SBB soll besprochen werden. Wir werden sehen, wie die SBB auf die aktive Unterstützung des Streiks reagieren wird und welche Konsequenzen durch die restlichen 27'000 Angestellten der SBB (auch wir Lokführer) zu tragen sind.

BAR SBB Cargo

Diesen Sommer sind die Verhandlungen über die Anpassung der BAR Cargo abgeschlossen werden.
Nach einem Gespräch auf Verlangen des VSLF im Frühling 2008 anlässlich einer Koordinationssitzung GAV konnte der VSLF SBB Cargo davon überzeugen, dass es nicht möglich ist, im Rahmen der 4 Stunden Regelung Tourenausfälle ohne jegliche Anrechnung von Arbeitszeit anzuordnen. Im Rahmen der BAR-Verhandlungen welche in den Monaten Juni und Juli 2008 geführt wurden, sind die Tourenausfälle sowie diverse Anliegen der Verbände berücksichtigt und neu geregelt worden. Die BAR treten am 1.9.2008 in Kraft. Übergangszeiten zur Anpassung der Touren bleiben bis zum Fahrplanwechsel am 8.12.2008 vorbehalten, da dies noch nicht
abschliessend vereinbart wurde.
Der VSLF hat alle Cargo-Mitglieder mit einem Brief über die Neuerungen informiert, das Feedback war gut.

SOB

Am 22. Juli 2008 wurde der Nachtrag zum GAV mit der Aufnahme des VSLF als vollwertiger Sozialpartner unterschrieben. Somit sind wir jetzt offizell dabei. Bereits sind Gespräche über Anpassungen zum GAV SOB im Herbst 2008 vorgesehen; der VSLF wird aktiv dabei sein. Für den VSLF wird Kollege Ruedi Brunner, Lf SOB, an den Verhandlungen teilnehmen.

An einem ersten Treffen der VSLF Mitglieder bei der SOB am 27. Juni 2008 wurden die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten geregelt und mit den anwesenden Kollegen des VPT/SEV wurde die Zusammenarbeit koordiniert.
Der Leiter VSLF-SOB hat für den 23. September 2008 eine Schifffahrt auf den Zürichsee organisiert, auf welcher auch die Wahl des Führungsgremiums des VSLF-SOB vollzogen wird.

VSLF Sektion Genève

Am 27. Mai 2008 war es soweit: Die Sektion Genève wurde gegründet! Herzliche Gratulation.
Nachdem diverse Kollegen in Genf dem VSLF beigetreten sind, konstituierte sich das Team um André Alder. Nach Rücksprache mit den Vorstand VSLF wurde der neue Vorstand der Sektion zusammengestellt.
Am 2. September ist im Flughafen Genève aéroport eine Mitgliederversammlung geplant und ein erstes Treffen des Sektionsvorstands mit dem Leiter ZF, Walter Hofstetter ist für den September vorgesehen. Im November findet die erste Sektions-Generalversammlung in Genf statt; wir wünschen gutes Gelingen.

Tessin: Übernachtung der Lokführer SBB P

Seit neustem übernachten die LF von Bellinzona P in Airolo; zusätzlich sind neu die „Übernachtungen“ auf dem CIS in Zürich zu leisten, womit plötzlich 2x auswärts zu übernachten ist.
Dass Übernachtungen heutzutage ein Rückfall in die Zeit vor 30 Jahren ist, stimmt. Nach GAV sind Übernachtungen möglich; sind sie unausweichlich (der Zug ist zu führen) sind Lösungen zu suchen (z.B. Weiterfahrt des FLIRT nach Er/Bel) und falls unumgänglich, werden wir die Leistung fahren müssen. Durch die Mitsprache der PeKo sind anständige Räumlichkeiten und die Möglichkeit eines Frühstücks zu ermöglichen.
Die Übernachtungen wegen dem CIS ist das Schlussergebnis einer grundsätzlich falschen und unlogischen Idee der vermehrten Besetzung und Selbstbastelei am Zug während der Nacht.

Im GAV sind Entschädigungen und Zeitzulagen für die Nachtarbeit geregelt. Der VSLF hat bei den letzten GAV Verhandlungen alle diese Zulagen verteidigt und keine Abstriche zugelassen. Diese Zeitzulagen entschädigen einen Teil der Belastungen während der Nacht und sind für uns Lokführer zentral.
Grundsätzlich nimmt der extreme Nachtdienst im Personenverkehr stark zu (Nacht S-Bahn Zürich, Bern, Thurbo MyNightliner u.s.w.). Wir sehen keine Möglichkeit und es kann nicht unsere Forderung sein, diese Arbeiten nicht zu leisten; unser Ziel ist es, die oben erwähnten Zeitzulagen zu erhalten und auszubauen.

TILO

Stehen lassen des Zuges im Bahnhof mit Zugang für die Reisenden (TILO)

Auf Anfrage von Mitglieder bei der TILO haben wir die Frage bei den zuständigen Stellen des BAV abgeklärt und es gibt keine Vorschriften, welche dieses Vorgehen verbietet, zumal dem BAV diesbezüglich keinerlei Probleme bekannt sind. Tatsache ist, dass diverse Fahrzeuge in der ganzen Schweiz ohne Besetzung mit Lokpersonal den Reisenden zugänglich sind. Eine Forderung für die dauernde Besetzung dieser Züge macht keine Sinn.

GAV Verhandlungen TILO

Bei der TILO SA haben GAV Verhandlungen begonnen; Herbert Nezosi vertritt den VSLF. Anregungen und Forderungen bitte an Herbert melden.

Hubert Giger
Präsident VSLF


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Hubert Giger