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Rechtsschutz für Ausländische LF in der Schweiz

Ausländische Lokführer, welche bei den Partnergewerkschaften in der ALE (Autonome Lokführergewerkschaften Europas) organisiert sind, haben die Möglichkeit bei einem Rechtsproblem in der Schweiz für erste Abklärungen die Notfallnummer der CAP Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren.

Der weitere Verlauf des Rechtsschutzes ist mit der Muttergewerkschaft abzusprechen.


Notfall-Nr. CAP (24h): 0041 / 22 / 347 50 53


Partnergewerkschaften der ALE:

Deutschland: GDL Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Italien:     FAST Ferrovie, Federazione Autonoma die Sindacati die Trasporti


Rechtsschutz für Schweizer LF im Ausland

Schweizer Lokführer, welche im VSLF organisiert sind, können sich bei einem Rechtsproblem im Ausland ebenfalls an die CAP Notfall-Nr. in der Schweiz wenden.


VSLF Nr. 84, 3. August 2006 HG


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