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http://personal.sbb.ch/produkte_peko


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Betriebliche Mitwirkung

GAV 202

1 Die Mitwirkung wird durch gewählte PeKo wahrgenommen.

2 Die PeKo arbeiten auf den Stufen Unternehmung, Division und Fläche. Sie vertreten stufengerecht alle dem GAV unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3 Die PeKo überwachen die Einhaltung und Anwendung der normativen Bestimmungen des GAV.

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