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 http://personal.sbb.ch/produkte_peko
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Betriebliche Mitwirkung
GAV 202
1 Die Mitwirkung wird durch gewählte PeKo wahrgenommen.
2 Die PeKo arbeiten auf den Stufen Unternehmung, Division und Fläche. Sie vertreten stufengerecht alle dem GAV unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3 Die PeKo überwachen die Einhaltung und Anwendung der normativen Bestimmungen des GAV.
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