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Bern, 02.07.2008 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zur Sanierung der Pensionskasse SBB eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage stellt vier Lösungsvarianten für die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils zur Diskussion. Drei davon sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund in unterschiedlicher Höhe vor. Bei der vierten Variante erfolgt die Sanierung der PK SBB ohne Beteiligung des Bundes. Der Bundesrat gibt der Variante 3 ("Erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung") die Präferenz.

Die Pensionskasse SBB (PK SBB) wurde per 1. Januar 1999 vom Bund auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert. Der Bund investierte damals rund 12,6 Milliarden in die Pensionskasse. Dennoch befindet sich diese seit 2001 in Unterdeckung. Ende 2007 belief sich der Deckungsgrad auf 92,4%. Erschwerend kommt hinzu, dass die PK SBB mit rund 52 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Altersrentneranteil aufweist (Schweizerischer Durchschnitt: 21%). In Bezug auf das Vorsorgekapital beträgt dieser sogar 63 Prozent. Je grösser der Altersrentneranteil einer Kasse ist, desto schwieriger ist sie im Falle einer Unterdeckung zu sanieren, da die Altersrentner nur unter sehr restriktiven Bedingungen zur Sanierung beigezogen werden können.

Die Deckungslücke ist überwiegend auf ungenügende Anlageerträge aufgrund der unbefriedigenden Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten in den Jahren 2001 und 2002 zurückzuführen. Weiter wurden bis Ende 2006 nicht-finanzierte Leistungen - z.B. im Zusammenhang mit freiwilligen Frühpensionierungen - geleistet. Zudem macht die PK SBB geltend, dass bei der Festlegung des Fehlbetrags bei der Ausgründung im Jahre 1999 zwei Elemente nicht ausreichend berücksichtigt worden seien: die Pensionierung von Frauen der Eintrittsgeneration sowie die Umstellung der versicherungstechnischen Grundlagen.

Wegen der bedeutenden Rolle der SBB im öffentlichen Verkehr und wegen seiner Verantwortung als Eigentümer der  Bundesbahnen ist die Erhaltung der Substanz und der Entwicklungsperspektiven des Unternehmens SBB ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Eine weitere Bundesunterstützung für die Sanierung der PK SBB ist deshalb breit zu diskutieren.

Ein erster Schritt  in die richtige Richtung wurde bereits per. 1. Januar 2007 mit der Sanierung des Aktiventeils der Versicherteneinlagen durch Mittel der SBB in der Höhe von 1,5 Milliarden getan. In einem zweiten Schritt ist nun auch für den Alters- und IV-Rentneranteil eine Lösung zu finden. Im Vernehmlassungsbericht stellt der Bundesrat dazu vier Varianten zur Diskussion.

Drei davon sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor und unterscheiden sich durch die Höhe der vom Bund geleisteten Summe. Je nach Variante beläuft sich diese - gestützt auf die Zahlen per Ende 2007 - auf 1,9 beziehungsweise 3,2 Milliarden, auf 1,7 Milliarden oder auf 0,7 Milliarden (zu den Einzelheiten dieser Varianten vgl. beiliegende Hintergrundinformation). Als vierte Variante stellt der Bundesrat ein Lösung ohne Bundeshilfe zur Diskussion.

Der Bundesrat gibt der Variante 3 ("Erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung") die Präferenz. Diese Lösungsvariante orientiert sich am Vorgehen betreffend PUBLICA und trägt der Tatsache Rechnung, dass die PK SBB einen hohen Anteil an Altersrentnern aufweist, welche ehemalige Bundesrentner sind. Auch PUBLICA erhielt vom Bund eine Einmaleinlage zur Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnern aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5%. Zudem trägt der Bund bei dieser Variante zwei Pendenzen Rechnung, welche die SBB im Zusammenhang mit der Gründungs-Ausfinanzierung geltend macht (Wechsel der versicherungsmathematischen Grundlagen und Eintrittsgeneration Frauen). Dies kostet den Bund 662 Millionen. Mit dem Einschuss wird ein Deckungsgrad der PK SBB von knapp 97% erreicht (basierend auf den Zahlen Ende 2007).

Der Bundesrat wird das weitere Vorgehen nach Auswertung der Vernehmlassung festlegen. Diese läuft bis am 3. November 2008.

 

Adresse für Rückfragen:
Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 05

 

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
www.efd.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
www.uvek.admin.ch/index.html

 

 


Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Bern, 30.05.2007 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das weitere Vorgehen betreffend Sanierung der Pensionskasse SBB (PK SBB) festgelegt: EFD und UVEK werden beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese soll drei unterschiedlich weit gehende Varianten einer Bundesunterstützung zur Diskussion stellen. Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.

Die PK SBB befindet sich bereits seit einigen Jahren in Unterdeckung. Am 21. Dezember 2006 nahm der Bundesrat vom Sanierungskonzept der SBB Kenntnis. Dieses beinhaltet nebst der Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat die Sanierung des Aktiventeils aus Mitteln der SBB in Höhe von rund 1,5 Milliarden per Ende 2006. Dazu anerkennt die SBB gegenüber ihrer Pensionskasse eine Schuld in entsprechender Höhe, die sie mittels des im Immobilienbereich erarbeiteten Cash Flows verzinst und innert 25 Jahren zurückzahlt. Damit erhöhte sich der Deckungsgrad der PK SBB von 86,5% auf 94,5%.

Für die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils sieht das Sanierungskonzept der SBB eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor. Über diesen Teil des Sanierungskonzeptes hat der Bundesrat Ende des letzten Jahres noch keine Entscheide getroffen. Er beauftragte das EFD und das UVEK, einerseits die Gründe der Unterdeckung detailliert aufzuzeigen und andererseits Lösungsvarianten zu unterbreiten.

Die Deckungslücke der PK SBB ist auf ungenügende Anlageerträge (58%), nicht finanzierte Leistungen wie z.B. freiwillige Frühpensionierungen (25%) und eine aus Sicht der PK SBB unvollständige Ausfinanzierung (17%) zurückzuführen. Die PK SBB hatte bei ihrer Gründung im Jahre 1999 die Kosten der Pensionierungen von Frauen der Eintrittsgeneration (sog. Garantiefrauen) sowie die Kosten aus der Umstellung der versicherungsmathematischen Grundlagen von PHK 80 (Pensions- und Hilfskasse der SBB) auf EVK 90 (Eidgenössische Versicherungskasse) selbst zu tragen, was zur Vergrösserung der Deckungslücke beitrug. Die Anlageerträge entsprachen in etwa jenen eines durchschnittlichen Pensionskassenportfolios (Rendite entspricht BVG-Index). Die ungenügende Anlagerendite ist somit hauptsächlich auf den unglücklichen Zeitpunkt der Ausfinanzierung der PK SBB, welche zur Hauptsache kurz vor dem in den Jahren 2001 und 2002 erfolgten Einbruch der Aktienmärkte vorgenommen wurde, zurückzuführen.

Der Bundesrat hat EFD und UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, in welcher drei Varianten einer Bundesunterstützung dargestellt werden. Diese sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor und unterscheiden sich durch die Höhe der vom Bund geleisteten Summe. Je nach Variante beläuft sich diese - gestützt auf die Zahlen per Ende 2006 - auf bis zu 2,9 Milliarden, auf 1,4 Milliarden oder 0,7 Milliarden (zu den Einzelheiten dieser Varianten vgl. beiliegende Hintergrundinformation). Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.


Adresse für Rückfragen:
Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 05
Herausgeber:
Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch



Bern, 21.12.2006 -

Die Pensionskasse SBB (PK SBB) weist mit einem Deckungsgrad von 86,8% per Ende 2005 eine grosse Unterdeckung auf. Daher legten die SBB dem Bund als Eigner Mitte Oktober ein umfassendes Sanierungskonzept vor. Das Konzept der SBB sieht ein schrittweises Vorgehen auf zwei Ebenen vor: Die Sanierung des Aktiventeils der Pensionskasse über 1,45 Mrd. soll aus eigener Kraft erfolgen. Für die Sanierung des Alters- und IV-Rentnerteils soll der Bund eine Rekapitalisierung der SBB in Höhe von 1,6 Mrd. leisten. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Sanierungsplan für den Aktiventeil zustimmend Kenntnis genommen. Mit Blick auf die Forderung der SBB nach einer Rekapitalisierung werden EFD und UVEK dem Bundesrat im 2007 ein Aussprachepapier zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

Die PK SBB muss eine substanzielle Deckungslücke schliessen. Wie die Pensionskasse des Bundes Publica und die Pensionskasse der Post ist die PK SBB sodann auch mit hohen Rentnerbeständen konfrontiert, die für die Kassen eine grosse Herausforderung darstellen. Während der Anteil der Rentenbeziehenden im Durchschnitt der schweizerischen Pensionskassen bei unter 30% liegt, beträgt der Anteil der Rentenbeziehenden bei den SBB 52%, bei der PK Post 35% und bei Publica 33%. Auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen können die Rentnerinnen und Rentner kaum zur Sanierung einer Pensionskasse beigezogen werden.
Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat im Januar 2005 eine Projektgruppe unter der Federführung des EFD beauftragt, Lösungsvorschläge zur Behandlung der Rentnerbestände der Pensionskassen Publica, SBB und Post zu erarbeiten. Gestützt darauf analysierte ein externer Pensionskassenexperte die Situation und verfasste einen Bericht über Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung dieser Pensionskassen[1]. Am 23. September 2005 erteilte der Bundesrat den Auftrag, eine Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung von geschlossenen Rentnerkassen für die Rentenbeziehenden der Post und der SBB auszuarbeiten (analog zu der vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagenen Publica-Lösung). Gleichzeitig sollten Alternativen zur Bildung von Rentnerkassen einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Unter Beizug von Experten wurden in der Folge umfassend Alternativen zur Sanierung der SBB-Pensionskasse geprüft.

In der parlamentarischen Beratung der Publica-Vorlage wurde im Sommer 2006 indessen deutlich, dass die beabsichtigte Schaffung einer Rentnerkasse mit Bundesgarantie für Publica nicht mehrheitsfähig ist. Entsprechend konnte auch für die SBB ein solches Konzept nicht mehr in Frage kommen. Daher erarbeiteten die SBB ein neues Sanierungskonzept für ihre Pensionskasse. Dieses sieht auf Ende 2006 die Sanierung des Aktivenanteils in Höhe von rund 1,45 Milliarden aus eigener Kraft vor. Die entsprechenden Mittel sollen aus dem Immobilienbereich generiert werden. Dazu ist eine forciertere Umsetzung der von den SBB bisher geplanten Immobilienstrategie notwendig. Dies hat der Bundesrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Was die Sanierung des Rentner- und IV-Rentneranteils betrifft, erwarten die SBB eine entsprechende Rekapitalisierung durch den Bund in Höhe von rund 1,4 Milliarden für den Altersrentneranteil und rund 0,2 Milliarden für den IV-Rentnerteil. Dazu wird der Bundesrat im 2007 eine Aussprache führen.

Mit Blick auf die Sanierung der Pensionskasse der Post vereinbarte der Bundesrat mit der Post im Rahmen des Beschlusses über die Gewinnverwendung in den Jahren 2005 und 2006, dass diese je 350 Millionen als Arbeitgeberbeitragsreserve in die Pensionskasse einschiesst. Über einen allfälligen weiteren Einschuss wird der Bundesrat im Frühjahr 2007 entscheiden. Dank dem knapp genügenden Deckungsgrad von 100,1% einerseits und dem Gewinnrückbehalt zugunsten der Pensionskasse andererseits gibt es heute bei der Pensionskasse Post kein akutes Problem mehr zu lösen, das eine direkte Bundesunterstützung bedingen würde.
[1] Der Bericht von AON Chuard Consulting ,Evaluation einer Lösung zur Entlastung der Pensionskassen des Bundes (Publica), der Post und der SBB" vom 30. August 2005 ist unter http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/00884/index.html?lang=de abrufbar


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Vernehmlassungsvorlage zur Sanierung der Pensionskasse SBB



Sanierung der Pensionskasse SBB: Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage

Finanzielle Situation der Pensionskasse SBB



EVALUATION EINER LÖSUNG ZUR ENTLASTUNG DER PENSIONSKASSEN DES BUNDES (PUBLICA), DER POST UND DER SBB


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