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Bern, 21.12.2006 - Der Bundesrat hat bei der Festlegung der strategischen Ziele für die Jahre 2007 bis 2010 die bewährte Stossrichtung im Grundsatz bestätigt. Die SBB muss sich beim grenzüberschreitenden Güterverkehr und beim Personenverkehr weiterhin an anspruchsvollen Vorgaben orientieren. Die Erträge des Immobilienbereichs sollen wesentlich zur Sanierung der SBB-Pensionskasse beitragen und die Finanzierung der Infrastruktur durch den Bund jedes Jahr um 150 Millionen Franken ergänzen.

Der Bund ist Alleinaktionär der SBB. Der Bundesrat legt deshalb alle vier Jahre strategische Ziele fest, die er zuvor mit der SBB zusammen erarbeitet hat. Diese Vorgaben müssen vom Verwaltungsrat der SBB in der Unternehmensstrategie umgesetzt werden. Die strategischen Ziele ergänzen und konkretisieren die Vorgaben aus der Leistungsvereinbarung Bund/SBB 2007-2010", die der Bundesrat und das Parlament im Verlaufe des dieses Jahres bereits genehmigt haben. Dabei sind mehrere Bereiche zu unterscheiden:

Allgemeine Ziele: Die SBB soll ihre Marktposition mit einem hohen Qualitätsstandard und innovativen Dienstleistungen weiterentwickeln und den Nutzen für die Kunden steigern. Damit ist auch der Auftrag verbunden, die Position des öffentlichen Verkehrs insgesamt zu stärken und einen massgeblichen Beitrag zur Verkehrsverlagerung vom privaten zum öffentlichen Verkehr zu leisten. Das bereichsübergreifende Sicherheitsmanagement soll auf dem gleich hohen Niveau wie bisher betrieben werden.

Personenverkehr: Der Verkehr auf Strasse und Schiene wird weiter wachsen. Die SBB soll im Fernverkehr auch nach der Inbetriebnahme der Bahn 2000 einen überproportionalen Anteil an diesem Wachstum übernehmen. Beim internationalen Verkehr sieht der Bundesrat ebenfalls noch Wachstumspotenzial. Dort sollen vor allem  gute Verbindungen zu Wirtschaftszentren und zu internationalen Flughäfen angeboten werden. Beim Regionalverkehr erwartet er die Konsolidierung des hohen Marktanteils, wobei die Leistung pro Abgeltungsfranken kontinuierlich zu verbessern ist - sei es beim Volumen oder auch bei der Qualität (zum Beispiel Rollmaterial oder Kundeninformation). Die Pünktlichkeitsvorgabe wird erhöht:  Für die Messungen sind neu die Durchschnittswerte der fünf Arbeitstage massgebend und nicht mehr die gesamte Woche.

Güterverkehr: In dieser Division gelten die in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Ziele. Im Geschäftsfeld „International" soll die eingeschlagene Transitstrategie der Produktion aus einer Hand (Transporte von Deutschland nach Italien in alleiniger Verantwortung der SBB Cargo) fortgeführt werden. Die SBB Cargo soll auf der gesamten Strecke mehr Verkehrsvolumen bewältigen. Die unternehmerischen Risiken müssen dabei aber tragbar bleiben und SBB Cargo muss auf Dauer im internationalen Geschäft profitabel arbeiten. Im Geschäftsfeld Schweiz soll das neu gestaltete und auf die Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft ausgerichtete Bedienungsnetz eigenwirtschaftlich betrieben werden.

Infrastruktur: Die SBB muss die Interoperabilität - also die Vereinbarkeit der verschiedenen Systeme - fördern, die Subventionsmittel effizienter einsetzen und sich für die diskriminierungsfreie Zuteilung der Trassen einsetzen. Die Immobilien werden als eigenes Geschäftsfeld marktorientiert  bewirtschaftet  und ihr Wert soll nachhaltig gesteigert werden.

Finanzen: Der Bundesrat erwartet von der SBB einen angemessenen Jahresgewinn. Dieser soll für die Weiterentwicklung im Güter- und Personenverkehr, sprich Investitionen in die Geschäftsentwicklung und ins Rollmaterial, die Beteiligung an der Sanierung der SBB-Pensionskasse und die vereinbarten Ausgleichszahlungen von Immobilien an die Infrastruktur genutzt werden.

Personalpolitik: Die SBB soll auch in Zukunft fortschrittlich und sozialverantwortlich handeln und das Vertrauen des Personals in die Unternehmensführung stärken. Die SBB AG muss mit den Sozialpartnern Gesamtarbeitsverträge abschliessen, in denen die Mitspracherechte geregelt sind.

Kooperationen: Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die SBB AG solche abschliessen und auch international tätig sein kann. Er steckt jedoch den Rahmen ab. Dieser setzt allfälligen Auslandbeteiligungen klare Leitplanken.






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