
 Alle VSLF Mitglieder sind automatisch gedeckt durch eine Berufsrechtsschutzversicherung. Diese übernimmt Deine Verteidigung im Falle eines Unfalls während der Ausübung des Berufes. Auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang dem Gesamtarbeitsvertrage gedeckt.
Zudem offeriert die CAP die Rechtsschutzversicherung privaLex für Privat und Verkehr auf denen das VSLF Mitglied Rabatte erhält.
Versicherungsart: | Normale Prämie: | Prämie für VSLF: | Rabatt: | Berufsrechtsschutz (nur für VSLF) | | gratis | | Globaler Rechtsschutz (privaLex): | Mieter Einzel | Fr. 320.30 | Fr. 160.15 | 50 % | Mieter Familie | Fr. 383.30 | Fr. 191.65 | 50 % | Eigentümer Einzel | Fr. 441.00 | Fr. 220.50 | 50 % | Eigentümer Familie | Fr. 504.00 | Fr. 252.00 | 50 % |
 Der VSLF hat mit der CAP seit Jahren einen Spezialvertrag für den beruflichen Rechtsschutz. Die Lokführerin / der Lokführer hat rechtlichen Schutz bei Schadenfällen im Zusammenhang mit dem Beruf sowie bei Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber. Für aktive Lokomotivführer ist der CAP Berufsrechtsschutz automatisch im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
Ausserdem erhalten alle Mitglieder die private Rechtsschutzversicherung privaLex mit 50% Rabatt.
Bei privaLex wird der individuelle Vertrag direkt zwischen dem Mitglied und der CAP abgeschlossen. Die Prämien sind an die CAP zu bezahlen. Der VSLF hat keine Kenntnis über privaLex-Verträge.
 Es ist nicht notwendig, einen Schadenfall sofort der CAP zu melden. Es genügt, den Fall anzumelden, wenn das Mitglied über die Einleitung eines Rechtsverfahrens informiert wurde. Für die Anmeldung des Falles kann entweder ein Schadenformular angefordert oder einfach am Telefon erklärt werden, was passiert ist:
058/358 09 09 (Spezialgeschäft, Verantwortlicher Peter Dähler) 022/347 50 53 (Notfall-Nr. 24h)
Ausserdem besteht die Möglichkeit, das geführte Schadenformular unter www.cap.ch zu benützen.
Das VSLF Mitglied ist nicht verpflichtet, den VSLF über einen Schadenfall zu informieren. Eine Rücksprache mit dem VSLF (Sekrtionspräsident) kann aber von Vorteil sein.
Die vorliegenden Informationen sind durch die CAP geprüft und genehmigt worden. Zürich, 11. April 2008
CAP: Peter Dähler, Leiter Spezialverträge VSLF: Hubert Giger, Präsident VSLF
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