
 Alle VSLF Mitglieder sind automatisch gedeckt durch eine Berufsrechtsschutzversicherung. Diese übernimmt Deine Verteidigung im Falle eines Unfalls während der Ausübung des Berufes. Auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag sind gedeckt.
Zudem offeriert die CAP die Rechtsschutzversicherung privaLex für Privat und Verkehr auf denen das VSLF Mitglied Rabatte erhält.
Versicherungsart: | Normale Prämie: | Prämie für VSLF: | Rabatt: | Berufsrechtsschutz (nur für VSLF) | | gratis | | Globaler Rechtsschutz (privaLex): | Mieter Einzel | Fr. 289.80 | Fr. 144.90 | 50 % | Mieter Familie | Fr. 346.50 | Fr. 173.30 | 50 % | Eigentümer Einzel | Fr. 399.00 | Fr. 199.50 | 50 % | Eigentümer Familie | Fr. 455.70 | Fr. 227.90 | 50 % |
 Der VSLF hat mit der CAP seit Jahren einen Spezialvertrag für den beruflichen Rechtsschutz. Als Mitglied und aktiver Lokomotivführer bist du beim VSLF automatisch bei der CAP Berufsrechtsschutz versichert. Die monatliche Prämie von CHF 5.45 ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
Diese Berufsrechtschutzversicherung übernimmt Deine Verteidigung im Falle eines Unfalls während der Ausübung des Berufes.
Auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag sind gedeckt.
Zusätzlich offeriert die CAP die Rechtsschutzversicherung privaLex für Privat und Verkehr, auf denen das VSLF Mitglied Rabatte erhält. Bei privaLex wird der individuelle Vertrag direkt zwischen dem Mitglied und der CAP abgeschlossen; die Prämien sind an die CAP zu bezahlen. Der VSLF hat keine Kenntnis über bestehende privaLex Verträge.
 Es ist nicht notwendig, einen Schadenfall der CAP sofort zu melden. Es genügt, den Fall anzumelden, wenn das Mitglied über die Einleitung eines Rechtsverfahrens informiert wurde. Für die Anmeldung des Falles kann entweder ein Schadenformular angefordert oder einfach am Telefon erklärt werden, was passiert ist:
+41 58 / 358 09 09 +41 22 / 347 50 53 (Notfall-Nr. 24h) |
Ausserdem besteht die Möglichkeit, das geführte Schadenformular unter www.cap.ch zu benützen.
Das VSLF Mitglied ist nicht verpflichtet, den VSLF über einen Schadenfall zu informieren. Eine Rücksprache mit dem VSLF (Sektionspräsident) kann aber von Vorteil sein.
Die vorliegenden Informationen sind durch die CAP geprüft und genehmigt worden.
Zürich, 14. Mai 2010
CAP: Hugo Nuss, Leiter Spezialverträge VSLF: Hubert Giger, Präsident VSLF
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