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Alle VSLF Mitglieder sind automatisch gedeckt durch eine Berufsrechtsschutzversicherung. Diese übernimmt Deine Verteidigung im Falle eines Unfalls während der Ausübung des Berufes.
Auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag sind gedeckt.

Zudem offeriert die CAP die Rechtsschutzversicherung privaLex für Privat und Verkehr auf denen das VSLF Mitglied Rabatte erhält.


Versicherungsart: 
Normale Prämie: 
Prämie für VSLF: 
Rabatt: 
Berufsrechtsschutz (nur für VSLF) 
 
gratis  
 
Globaler Rechtsschutz (privaLex): 
Mieter Einzel 
Fr. 289.80 
Fr. 144.90 
50 % 
Mieter Familie 
Fr. 346.50 
Fr. 173.30 
50 % 
Eigentümer Einzel 
Fr. 399.00 
Fr. 199.50 
50 % 
Eigentümer Familie 
Fr. 455.70 
Fr. 227.90 
50 % 

Der VSLF hat mit der CAP seit Jahren einen Spezialvertrag für den beruflichen Rechtsschutz. Als Mitglied und aktiver Lokomotivführer bist du beim VSLF automatisch bei der CAP Berufsrechtsschutz versichert. Die monatliche Prämie von CHF 5.45 ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

Diese Berufsrechtschutzversicherung übernimmt Deine Verteidigung im Falle eines Unfalls während der Ausübung des Berufes. 
Auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag sind gedeckt.

Zusätzlich offeriert die CAP die Rechtsschutzversicherung privaLex für Privat und Verkehr, auf denen das VSLF Mitglied Rabatte erhält. Bei privaLex wird der individuelle Vertrag direkt zwischen dem Mitglied und der CAP abgeschlossen; die Prämien sind an die CAP zu bezahlen. Der VSLF hat keine Kenntnis über bestehende privaLex Verträge.


Es ist nicht notwendig, einen Schadenfall der CAP sofort zu melden. Es genügt, den Fall anzumelden, wenn das Mitglied über die Einleitung eines Rechtsverfahrens informiert wurde. Für die Anmeldung des Falles kann entweder ein Schadenformular angefordert oder einfach am Telefon erklärt werden, was passiert ist:

+41 58 / 358 09 09
+41 22 / 347 50 53 (Notfall-Nr. 24h)


Ausserdem besteht die Möglichkeit, das geführte Schadenformular unter www.cap.ch zu benützen.

Das VSLF Mitglied ist nicht verpflichtet, den VSLF über einen Schadenfall zu informieren. Eine Rücksprache mit dem VSLF (Sektionspräsident) kann aber von Vorteil sein.

Die vorliegenden Informationen sind durch die CAP geprüft und genehmigt worden.

Zürich, 14. Mai 2010

CAP: Hugo Nuss, Leiter Spezialverträge
VSLF: Hubert Giger, Präsident VSLF


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CAP Rechtsschutz
Spezialgeschäft
Badenerstrasse 694
8048 Zürich
Tel. 058/358 09 09
Fax 058/358 09 10 

www.cap.ch

Notfall-Nr. 24h
022 / 347 50 53

 

Falls Du schon Privatkunde der Versicherung bist, melde sofort Deinen Status als Mitglied des VSLF. Somit kannst Du, so schnell wie möglich, vom Rabatt für den VSLF profitieren.


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