SBB Cargo und SBB erhalten Label für Löhne gemäss Gleichstellungsgesetz

Aufgrund des neuen Gleichstellungsgesetzes liessen SBB Cargo und die SBB ihre Löhne überprüfen. Mit nur 1,1% Abweichung befindet sich SBB Cargo deutlich unter der maximal erlaubten Differenz von 5%. Dafür erhielt Cargo das Label «We Pay Fair».
Das ist erfreulich, war jedoch bei fixen Lohnvorgaben für die entsprechenden Funktionen zu erwarten. Die SBB erhielt das Label bereits 2019.

Bei früheren Überprüfungen untersuchte die SBB (und somit SBB Cargo) zusätzlich zu den Lohnunterschieden beim Geschlecht auch Nationalität und Alter.
Bei Geschlecht sowie Nationalität wurden die Vorgaben stets eingehalten.

In Bezug auf das Alter gab es jeweils einen gewissen Vorbehalt. Gemäss SQS werden tendenziell zu viele Mittel bei älteren Mitarbeitenden gebunden, die für die Lohnentwicklung der jungen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen sollten. So wurde bemängelt, dass sich die Lohnsystematik zu stark am Alter orientiert, woraus sich ein Nachteil für jüngere Mitarbeitende ergibt.

Diese Problematik betrifft auch das Lokpersonal. Mit dem neuen, verkürzten Aufstieg für das Lokpersonal bei SBB Personenverkehr wurde dort die Problematik gelöst. Bei anderen Bahnen prüft der VSLF zurzeit Schritte, um die Lohnentwicklung gemäss den Vorgaben SQS rechtlich einzufordern.

Das mit den Sozialpartnern ausgehandelte neue Lohnsystem der SBB soll ein diskriminierungsfreies und marktfähiges Lohnsystem garantieren, das Anforderung und Leistung gerecht entlöhnt. Es liegt nun auch in der Verantwortung der Sozialpartner, die Lohngerechtigkeit bezüglich des Alters einzufordern. Einseitige Belastungen zu Ungunsten der jungen Mitarbeiter im Aufstieg entsprechen nicht dem Label «We Pay Fair».
Auch die Partnergewerkschaften müssen sich nach dem Einverständnis zu den einseitigen Sparmassnahmen von SBB und SBB Cargo vom Herbst 2020 überlegen, wie sie ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern wahrnehmen sollen.

Von 2015 bis 2018 wurde das Lohnsystem von SBB und SBB Cargo durch die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) überprüft. Seit dem Jahr 2019 werden die Analysen durch die St. Galler Firma Competence Center for Diversity & Inclusion (CCDI) durchgeführt. Offenbar werden die Kriterien «Nationalität/Alter» nicht mehr untersucht oder zumindest nicht mehr veröffentlicht.

BLS schneidet bei Lohngleichheitsanalyse gut ab

Auch die BLS hat eine Lohngleichheitsanalyse durch den unabhängigen Wirtschaftsprüfer BDO durchgeführt. Gemäss dem Bericht hat die BLS in der Geschlechterfrage eine ausgewiesene geschlechtsspezifische Lohndifferenz, welche jedoch deutlich unter dem Toleranzwert liegt und als nicht signifikant zu bezeichnen ist. Die BLS analysiert dieses Resultat vertieft.

Dank dem sehr fixen Lohnsystem der BLS im GAV mit festen und garantierten Aufstiegen ist das Potential einer Lohndiskriminierung auf Grund des Alters transparent ersichtlich. Der Erfahrungsanteil und somit das Zivilalter machen 20% des Lohnes aus. Dieser Erfahrungsanteil ist insofern diskriminierend, als dass dieser mit 40 Jahren und mehr voll entrichtet wird, junge Angestellte aber bis zur Erfüllung bis zum 40. Lebensjahr warten müssen. Der Aufstieg in der Funktion wird hingegen fest gewährt, unabhängig vom Alter.

VSLF Nr. 680, 16. Juni 2021 HG