Verhandlungsergebnis GAV SBB Cargo International abgelehnt

Der VSLF lehnt das Verhandlungsresultat zur Weiterentwicklung des GAV SBB Cargo International ab. Die Opfersymmetrie stimmt nicht, Verschlechterungen in den Arbeitszeitregelungen können wir nicht mittragen. Eine Anhebung des Höchstwerts der Lohnspektren wäre notwendig, insbesondere im Hinblick auf den Markt und die Entwicklung im Mutterhaus.

Im Dezember 2019 wurde beschlossen, mit SBB C I Verhandlungen über eine Weiterentwicklung des GAV zu führen. Verhandlungsbeginn war der Corona-Pandemie geschuldet erst im März 2021.

Ein Ziel von Seite VG war insbesondere, Verbesserungen im Gesundheitsschutz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erreichen. Zu Verhandlungsbeginn haben sich die Entlöhnungsregeln in der Branche beim Mutterhaus von SBB C I grundlegend verändert (10-jährige Lohnaufstieg beim Lokpersonal). Diese neue Forderung wurde ebenfalls eingegeben.

Von Seite SBB C I wurde mehr Flexibilität zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit gegen Geld eingefordert. Ziel von SBB C I war es, die Wünsche der Kunden über Trassenverschiebungen vom Tag in die Nacht sowie Verspätungen aus Deutschland bzw. Italien und die Rücknahme von extremen Nachtdiensten bei den Dienstleistern, durch erhöhte Flexibilität des Lokpersonals aufzufangen.

Da nur das fahrende Personal im unregelmässigem Schicht- und Wechseldienst zu mehr Flexibilität in der Arbeitszeit beitragen kann, wogegen bei einer Anhebung des Höchstwerts der Lohnspektren alle Berufsbilderprofitieren, ergibt sich eine nicht kompensierbare einseitige Mehrbelastung für das Lokpersonal. Zusätzlich läuft eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dem Ziel «Verbesserungen im Gesundheitsschutz sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» diametral entgegen. Der VSLF hat während den GAV-Verhandlungen stets darauf verwiesen, Anpassungen in den heutigen Regelungen zuzustimmen, solange sie gleichwertig sind und die Work-Life-Balance für systemrelevante Berufsgruppen gewährleisten.

Aus diesen Überlegungen hat der VSLF bereits am Anfang der Verhandlungen erklärt, dass die aktuellen Positionen nicht akzeptiert werden können und ein Abschluss auf diesen Grundsätzen nicht realistisch wäre.

Die in der Folge gemeinsam erreichten Verbesserungen waren nicht substanziell. Eine gefordertes Frühpensionierungsmodell konnte bis auf eine paritätische Arbeitsgruppe nicht erreicht werden. Die mögliche Anhebung des Höchstwerts der Lohnspektren aller Berufsbilder wäre dringend notwendig und aufgrund der guten Geschäftszahlen von SBB C I auch absolut gerechtfertigt.

Nach einem ersten Verhandlungsabschluss im Oktober 2021 hat der Vorstand VSLF das Ergebnis abgelehnt, worauf die Verhandlungen weitergeführt wurden. Ein zweiter Verhandlungsabschluss Ende Januar 2022 hat aus unserer Sicht die grundlegende Verschlechterung der Arbeitszeitregelungen und die einseitige Belastung von nur einer Berufskategorie in der Unternehmung nicht kompensiert.

Der erweiterte Vorstand des VSLF lehnt das Verhandlungsergebnis ab.

Es ist nicht die Zeit, Verschlechterungen ohne Not zu akzeptieren. Im Gegenteil zeigt der Markt, das Verbesserungen notwendig sind, um junge Arbeitnehmer zu finden und auch Frauen für die Eisenbahn zu begeistern. Bei so massiven Arbeitszeitbelastungen wie im Lokführerdienst bei SBB C I sind weitere Verschlechterungen im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter und der Sicherheit des Bahnverkehrs nicht zu verantworten. Eine vertiefte Zusammenarbeit bei den Dienstplänen z.B. mit Personenverkehr würde helfen, Belastungsspitzen zu brechen.

Die Verhandlungen liefen aus unserer Sicht nicht optimal und es ist bedauerlich, dass eine Weiterentwicklung des GAV nicht erreicht werden konnte. Höhere Löhne ohne Abstriche bei den Anstellungsbedingungen können jährlich über die Lohnverhandlungen erzielt werden. Der aktuelle GAV, mit dem alle Parteien nach ihren Aussagen leben könnten, ist ungekündigt und läuft unbefristet weiter. Wir bleiben nach wie vor konstruktiv und gesprächsbereit.


Verhandlungsergebnis in Bezug auf die Arbeitszeit. Betrifft nur das Lokpersonal:

Öffnung um jeweils eine Stunde bei Nachtschichten mit Dienstanfang vor 0:00 Uhr, Dienstende um 07:00 Uhr (mit Mitentscheid 08:00 Uhr) plus Zeitzuschlag von 100%, d.h. doppelt angerechnete Arbeitszeit von 06:00 bis 08:00 Uhr.

Bei Schichten, die länger als 540 Minuten dauern; Verkürzung der Pause von 40 Minuten auf 30 Minuten mit Mitentscheid.

Arbeitsende vor Ferien neu 4 Uhr statt 2 Uhr in der Nacht. Bei 5 Wochen Ferien können neu nur noch 3 statt vier Blöcke eingegeben werden.

Die Ruheschicht kann einmal zwischen arbeitsfreien Tagen auf 9 Std. per Mitwirkung der Personalvertretung herabgesetzt werden anstelle bis 12 Std. als Grundsatz. In den nächsten zwei Ruheschichten muss 12 Std. erreicht werden.

Reduzierung auf 360 Min. statt bisher 420 Min. bei Zeitfenstern nur möglich bei Verständigung vor Verlassen des Domizils.

Wartezeiten über 30 Min. können in Pausen umgewandelt werden, wenn Pausenräume vorhanden sind. Es wird ein Zeitzuschlag von 100% gewährt. Damit kann neu die Dienstschicht bis 15 Std. verlängert werden.

Drei Pausen in einer Schicht nur per Mitentscheid.


VSLF Nr. 709, 1. März 2022, RJ/HG