Neuer GAV 2023 bei SBB Cargo International unterschrieben

Am 24. Oktober 2022 wurde der neue, zweite GAV bei SBB Cargo International unterzeichnet. Dieser gilt für rund 250 der 300 Mitarbeiter, davon 150 Lokführer. SBB Cargo International hat damit praktisch alle ihre Forderungen durchsetzen können. Der VSLF ist mit dem Inhalt nicht zufrieden, da die Arbeitszeitregelungen ein Rückschritt für die Anstellungsbedingungen des Lokpersonals darstellen. Dies fördert die Zweiklassengesellschaft in der Unternehmung. Mit der Unterzeichnung ist es dem VSLF möglich, weiterhin als Sozialpartner seine Mitglieder zu vertreten und Einfluss zu nehmen.

Ende 2019 begannen die Verhandlungen über einen neuen GAV bei SBB Cargo International, welche sich über zwei Jahre hinzogen. Schnell zeichnete sich ab, dass die Lohn-Höchstwerte aller Angestellten um 5% angehoben werden und im Gegenzug das Lokpersonal dafür schlechtere Arbeitsbedingungen erhält. Besonders die Regelung, wonach im Dienst durch eine bezahlte Verlängerung der Pause im Verspätungsfall das Arbeitsende unbestimmt verschoben werden kann, ist nicht gerade das, was weder als zeitgemäss noch als familienfreundlich zu bezeichnet wird. Die physische sowie psychische Belastung auf das Fahrpersonal wird sich erhöhen.

Der Vorstand VSLF hat zweimal beschlossen, dieses Ergebnis in dieser Form nicht zu akzeptieren, da die Opfersymmetrie wie auch die sozialen Aspekte und der Gesundheitsschutz nicht angemessen berücksichtigt sind. Um einen neuen GAV ohne den VSLF abschliessen zu können, wurde der alte GAV von SBB Cargo International gekündigt. Mit diesem Schritt wurde eine Unterzeichnung mit SEV, transfair und KVöV unter Ausschluss des VSLF ermöglicht.

Wir mussten akzeptierten, dass mit der Kündigung und der Neuunterzeichnung des GAV der VSLF, welcher 20% der Angestellten und 33% des Lokpersonals vertritt, übergangen wurde (Der Organisationsgrad liegt bei ca. 60%). Trotzdem entschieden wir, durch unsere Unterschrift weiterhin am Tisch zu sitzen und die zukünftigen Geschäfte mit beeinflussen zu können.

Die Laufzeit des neuen GAV wurde ursprünglich im Beschlussprotokoll auf 31.12.2025 festgeschrieben, an dem der VSLF festhält. Durch SBB Cargo International wird aufgrund der verzögerten Verhandlung die Laufzeit um ein Jahr auf 31.12.2026 entgegen des Verhandlungsergebnisses verlängert. Dem Diktat schliessen sich alle anderen Parteien an. Der VSLF baut jetzt auf den Vorschlag innerhalb der Sozialpartner, im Jahre 2023 gemeinsame Gespräche zu verlangen, um einige Arbeitszeitregelungen zu verbessern bzw. zu entschärfen.

VSLF Nr. 735, 24. Oktober 2022 HG/RJ