AZG-Verstoss & Übernahme der neuen IR St. Gallen - Chur durch die SOB


AZG-Verstoss

Wir wurden vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass bei SBB Personenverkehr Touren in Fremddepots angeboten, oder Lokführer für solche angefragt werden, welche die gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Maximal-Lenkzeit im AZG nicht mehr erfüllen.

Anstatt die Dienstfahrten oder Wegzeiten mit dem Auto gemäss Mehrwegregelung korrekt in die Tour zu zeichnen (womit die Tour bzw. die Lenkzeit evtl. überschritten wird), wird eine nachträgliche Zeitvergütung gewährt.

Dieses Vorgehen entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und kann für den Lokführer im Falle einer Unregelmässigkeit gravierende Konsequenzen nach sich ziehen.

Dieses Thema wurde schon mehrfach bei der Leitung ZFR platziert. Wir warten auf die korrekte Umsetzung. Bitte beachtet, dass die Verantwortung bei einer Nicht-Einhaltung des AZG im Falle einer Unregelmässigkeit zu 100% euch angelastet wird.


Übernahme der neuen IR St. Gallen - Chur durch die SOB

Diese strategische Entscheidung sowie die Kürzung des IR13 ab/bis Sargans statt Chur wird starke Auswirkungen haben für die Tourenplanung in den SBB-Depots Chur, Sargans und St. Gallen.

Die Zukunft wird insbesondere in den Depots Chur und Sargans noch weitere Unsicherheiten mit sich bringen. Die S12-Leistungen Sargans–Chur könnten ganz oder teilweise wegfallen und/oder durch die SOB übernommen werden. Die RJ und NJ-Züge im Verkehr mit der ÖBB könnten in einigen Jahren via St. Margarethen SG statt via Buchs SG verkehren, womit noch mehr Leistungen wegfallen können.

Obwohl diese Entscheidung kaum kurzfristig gefällt wurde, herrscht leider eine grosse Intransparenz, sodass wir über keine gesicherten Informationen verfügen. Umso mehr vermisst das LP-SBB in der Ostschweiz eine transparente Information oder eine Darlegung der strategischen Überlegungen durch ZFR.

Wir werden umfassend bei der SBB nachhaken und euch über das weitere Vorgehen so bald als möglich informieren.

Gueti Fahrt, und hebed eu sorg.

 

VSLF Nr. 757 / Der Vorstand Sektion Ostschweiz
FT/CJ/SS/SG/JM, 22.2.2023