Anpassung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) SOB

Unsere Umfrage zur neuen Pausenregelung ergab folgendes Ergebnis:
Bei einer Stimmbeteiligung von 55% lehnten 72 Kolleginnen und Kollegen (92% der Abstimmenden) die vorliegenden Anpassungen des GAV ab.

Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesamtpakets ist die vorliegende Pausenregelung. Die Verbesserungen der Sonntagszulage, Zeitzuschlag am Morgen und der Vaterschaftsurlaub für das gesamte Personal werden einzig durch die zwei Berufskategorien Zug- und Lokpersonal kompensiert. Dies ist nicht akzeptabel.

Wir waren stets bereit, Anpassungen in den heutigen Regelungen vorzunehmen, solange sie gleichwertig sind. Die vorgeschlagene Pausenregelung wird vom VSLF seit Jahren abgelehnt; die Gründe dafür gelten nach wie vor.

Im Heft Sonderzug Nr. 03/24. Jan./2022 wird das Personal darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Anpassungen nur als Gesamtpaket angenommen oder abgelehnt werden können. Dies ist verhandlungstechnisch korrekt und wird vom VSLF akzeptiert.

Mit der fehlenden Opfersymmetrie setzt die SOB ein fatales Zeichen an die Berufsgruppen, die in der heutigen angespannten Personalsituation ein Schlüsselfaktor sind für eine erfolgreiche Positionierung der SOB im zunehmend schwierigen Wettbewerb der Bahnen.

Wir bleiben nach wie vor konstruktiv und gesprächsbereit.

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Für den Vorstand VSLF SOB
Erich Bachmann
Leiter VSLF SOB a.i.

27. Januar 2022