Schreiben an das BAV zu Rangiergrenzen und Signalaufstellungen

Überfahren von Rangiergrenzen am Ende eines Bahnhofs

Wiederholt haben wir Meldungen von verschiedenen Bereichen und Abteilungen erhalten, dass die Rangiergrenzen am Ende von Bahnhöfen als Rangierfahrten nach FDV R 300.4 ohne Erlaubnis fehlerhaft überfahren wurden. Auch von Triebfahrzeugführern selbst erhielten wir von derartigen Ereignissen Kenntnis.

Das unerlaubte Überfahren von Rangiergrenzen stellt eine grosse Gefahr für die Eisenbahn dar. Es besteht die Gefahr von Frontalzusammenstössen, zumal diese Fahrten nicht durch Sicherheitseinrichtungen gesichert werden. Die Signalisierungen der Rangiergrenzen in ihrer heutigen Form weisen vielerorts eindeutige Mängel auf.

Wir haben das BAV aufgefordert für eine einheitliche und schlüssige Signalisierung von Rangiergrenzen besorgt zu sein.

Aufstellung von Signalen bei der Schweizer Bahnen links der Fahrtrichtung

In der Schweiz sind beim Eisenbahnverkehr Signalisationen grundsätzlich in Fahrrichtung links aufzustellen Es sind einzelne Ausnahmen vorgesehen, welche eine Verwechslung jederzeit auszuschliessen haben.

Heutzutage wird eine grosse Zahl von ortsfesten Signalen entgegen den Vorschriften rechts aufgestellt. Durch die immer weitreichendere Verletzung der Vorschiften und den willkürlichen Aufstellungen aufgrund von Kosteneinsparungen sowie aufgrund von «logischen» nachfolgenden Signalen, wird der Grundsatz der Linksaufstellung laufend untergraben. Ganz besonders auch bei ETCS Signalen.

Als Folge dieser Auswüchse verliert der Grundsatz nach FDV an Wertigkeit und die Gefahr von Fehlinterpretationen steigt.

Die Folgen solcher Verwechslungen können schwerwiegend für die Sicherheit des Bahnverkehrs sein. Zwar sind wohl viele Fahrten durch streckenseitige Sicherheitseinrichtungen geschützt, nur ist auch bei gesicherten Fahrten ein Überschreiten des Gefahrenpunktes möglich, zumal das Ausschalten der fahrzeugseitigen Sicherheitseinrichtungen durch den Triebfahrzeugführer aus diversen Gründen jederzeit möglich ist und folglich keinerlei Schutz mehr besteht.

Wir haben das BAV aufgefordert für eine eindeutige Signalisierung auf den Schweizer Bahnanlagen, insbesondere in Bezug auf die links/rechts Aufstellung besorgt zu sein.

VSLF Nr. 710, 11. März 2022, RF/HG