Uniform Tragpflicht beim Lokpersonal Thurbo

Während den BAR-Verhandlungen im Sommer 2019 betreffend der Wegzeiten wurde ausdrücklich betont, dass das Tragen einer Uniform für das Lokpersonal nicht obligatorisch ist; aus diesem Grund verzichteten wir auf Forderungen von Wegzeiten vom Garderobenkasten bis zu den Fahrzeugen. Diese Grundlage wurde auch von der Verhandlungsdelegation von Thurbo, inkl. Mitgliedern der Geschäftsleitung, nicht in Frage gestellt.

In sämtlichen Unterlagen von Thurbo und im Vorwort der Broschüre zu den "Tragevorgaben für das Lokpersonal" vom November 2020 steht geschrieben: "Bei Thurbo kann das Lokpersonal wählen, ob es in Berufskleidern oder privater Kleidung arbeitet".

Obligatorium bei bisherigen Mitarbeitern

Nun wurde die Tragpflicht bei allen LokführerInnen, welche die letzten Jahre Dienstkleider bestellten, im Nachhinein zum Obligatorium erklärt. Diese nachträglich eingeführte Tragpflicht betrifft ca. 90% der LokführerInnen. Aktuell will Thurbo ein "Ausstiegsreglement" erarbeiten, wo festgelegt werden soll, unter welchen Bedingungen die bisherigen Mitarbeiter von der Uniformpflicht aussteigen können. Die Bürokratie findet auch hier immer neue fruchtbare Arbeitsfelder.

Obligatorium bei neuen Mitarbeitern

Für neu angestellte Mitarbeitende ist die Tragpflicht im Arbeitsvertrag vorgeschrieben und gemäss Thurbo ist deren Akzeptanz eine Grundbedingung für die Anstellung.

Folgen

Als Sozialpartner müssen wir leider feststellen, dass man sich bei Thurbo offenbar nicht an Abmachungen und Zusagen halten will, was wir – auch in Hinsicht auf künftige Verhandlungen – sehr bedauern.

Warum Thurbo unbedingt ein Obligatorium einführt, obwohl 90% des Lokpersonals die Uniform bereits freiwillig bestellte, ist unverständlich und ganz sicher kein Mehrwert für die Firmenkultur.

Die Kosten für die Uniform belaufen sich auf einmalig knapp 1 Million Franken und die jährlich wiederkehrenden Kosten werden auf rund 300'000 Franken geschätzt. Es ist bemerkenswert, dass in Zeiten von knappen Haushaltskassen bei der öffentlichen Hand derartige Summen für nicht betriebsnotwendige Ausgaben bei einer Bahn freigegeben werden können.

Ob das Personal dieses Vorgehen schätzt, wird sich zeigen. Verlorenes Vertrauen aufzubauen bedarf vertrauensbildenden Massnahmen, ist aufwendig und langjährig.

VSLF Nr. 714, 16. April 2022 HG