SBB Cargo und Sozialpartner einigen sich in Sachen neues Berufsbild Lokführer:in SBB Cargo Kat. B100

Gemeinsame Kommunikation von SBB Cargo und der Verhandlungsgemeinschaft von SEV, VSLF, transfair und KVöV vom 1. Juni 2022

Letztes Jahr hat SBB Cargo die Berufsbilder der Regionen überarbeitet und dabei die Stellenbeschriebe aller Funktionen analysiert und mit den zukünftigen Anforderungen auch innerhalb der SBB verglichen. Im Fokus der Überarbeitung der Berufsbilder standen neue Technologien, die damit verbundenen Ausbildungen sowie Aufgaben, die entweder neu dazukommen oder die sich verändern. Die Personalkommission und die Sozialpartner wurden bei der Erstellung der neuen Berufsbilder angehört.

Anfang Jahr wurden den Sozialpartnern die Ergebnisse der Funktionsbewertungen präsentiert. Daraufhin haben SBB Cargo und die Sozialpartner die Verhandlungen aufgenommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden und vertieften Abklärungen haben sich die Parteien nun geeinigt.

Eine Funktionsbewertung der Berufsbilder ist letztmals 2015 vorgenommen worden. Seither sind vor allem in der Funktion Spez. RCP B100 (neu: Lokführer:in SBB Cargo Kat. B100) zusätzliche Tätigkeiten dazu gekommen. Damit werden die Mitarbeitenden vielseitiger einsetzbar, zum Beispiel mit der Funkfernsteuerung oder neuen Arbeitsmitteln wie Funkgeräten, Apps, Prüfer Wagen Ladung (PWL).

Insbesondere beim neuen Berufsbild der Lokführer:innen SBB Cargo B100 sehen alle den Bedarf, dessen Attraktivität zu steigern, einhergehend mit der Möglichkeit einer höheren Einstufung und Entlöhnung. Dazu wird ein Laufbahnmodell eingeführt, in dem sich Lokführer:innen SBB Cargo B100 im Anforderungsniveau F durch Weiterbildung in den nächsten Level und damit ins Anforderungsniveau G entwickeln können.

Die wichtigsten Anpassungen für Lokführer:in SBB Cargo Kat. B100:

  • Kat. B 100 Level 2: Die Tätigkeit bleibt gemäss Funktionsbewertung wie bisher im Anforderungsniveau F eingereiht. Mitarbeitende mit Abschluss PWL erhalten jährlich eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1500, solange diese Tätigkeit ausgeübt wird und die entsprechende Qualifikation vorhanden ist. Die Entschädigung wird dann ausgerichtet, wenn die Ausbildung «Betriebliche Zuguntersuchung (BZU)» und / oder «Funkfernsteuerung (FF)» fehlt und so ein Wechsel ins Level 3 noch nicht möglich ist.
  • Kat. B 100 Level 3: Die Tätigkeit erhält aufgrund der Erfüllung von Zusatzfunktionen und höheren Einsatz-Flexibilität neu das Anforderungsniveau G. Wechseln Mitarbeitende ins Anforderungsniveau G, erhalten sie eine Lohnerhöhung von mindestens CHF 2000. Gleichzeitig entfällt die jährliche PWL-Entschädigung von CHF 1500 wie auch die doppelte Tagespauschale für Lokführer:innen B100 Level 2 in Touren, in denen sie eine Streckenlok zwecks Zugfahrt bedienen.
  • Ein Wechsel von Level 2 zu 3 erfolgt, sobald die Anforderungen gemäss Stellenbeschrieb erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungen «Betriebliche Zuguntersuchung (BZU)», «Prüfer Wagenladung (PWL)» und «Funkfernsteuerung (FF)».
  • Verbunden mit dem angepassten Berufsbild ist ein Wechsel des Anspruchs auf das Zukunftsmodell Priora – bisher Valida.
  • Die temporär ausgerichtete Einmalzahlung von CHF 3000 bei Abschluss der PWL-Ausbildung entfällt mit Einführung des neuen Berufsbildes 2023. Mitarbeitende, die 2022 den PWL erfolgreich abschliessen, erhalten noch die Einmalzahlung.

Die Mitarbeitenden Lokführer:in SBB Cargo Kat. B100 erhalten im Juni weitere Informationen zur konkreten Umsetzung.

Diese Neuerungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Isabelle Betschart, Urs Reber, Eveline Mürner, SBB Cargo
Philipp Hadorn, SEV / Martin Geiger, VSLF / Bruno Zeller, transfair / Markus Spühler, KVöV


VSLF: Nach der Übernahme des Lohnsystem SBB sind die nun erreichten Verbesserungen für uns RCP / Lokführer B100 eine längst fällige und gerechtfertigte Regelung. Dank unserer Intervention konnte der Lokführer B im Anforderungsniveau H gehalten werden. Dass mögliche, zukünftige Zusatzfunktionen für den Lokführer nicht ebenfalls zu einer Entschädigung und Anhebung des Anforderungsniveaus führen, konnten wir in diesen Verhandlungen trotz unserer Intervention nicht erreichen.


VSLF Nr. 719, 1. Juni 2022 MG, HG