Keine neuen Erkenntnisse nach Gespräch bei SBB Cargo über Zusatzmodule

Die Leitung Produktion von SBB Cargo schrieb die Lokführer Kat. B am 14.11.2022 an, um den Sachverhalt nochmals zu erklären: Die Berufsbilder der Produktion wurden überarbeitet, die neuen Anforderungen für die Zukunft im neuen SteB verankert und diese danach bewertet. Sie legte auch dar, weshalb ein neuer Zusatz zum Arbeitsvertrag mit den zusätzlichen erweiterten Fachkompetenzen «Prüfer Wagen Ladung», «betriebliche Zugsuntersuchung» und «Funkfernsteuerung» unterschrieben werden soll; zusätzlich zu den benötigten Sprachanforderungen, die schon vorher im Steb verankert waren. Dieses Schreiben hat gemäss HR SBB Cargo nicht das Ziel, arbeitsrechtlichen Druck aufzubauen.

 

Unsere Wahrnehmung ist, dass das Lokpersonal Kat. B die drei geforderten umfangreichen Module ohne eine zusätzliche Entschädigung leisten soll. Respektive, dass die Lokführer gemäss HR-Kompetenzraster zurückgestuft wurden und nur durch die drei Module das Anforderungsniveau H halten könnten. Innerhalb der SBB ist dieses Vorgehen einzigartig.

Mit der Übernahme des Lohnsystems von SBB-Konzern wurde das Lokpersonal Kat. B vom Anforderungsniveau G (Lokführerkurve) in das Anforderungsniveau H (Basiskurve) linear überführt, die Lokführerkurve wurde abgeschafft. Dies haben wir so in einer Vereinbarung unterschrieben.

Ein Grossteil des Lokpersonals bei SBB Cargo sowie der VSLF stellen sich auf den Standpunkt, dass die Überführung durch die zusätzlich zu erbringenden Leistungen nicht linear sind und dementsprechend zu entlöhnen ist.

Vorgehen innerhalb der Verhandlungsgemeinschaft VG

Von der Verhandlungsleitung der Sozialpartner wie auch von der SBB wurde uns bestätigt, dass eine Anpassung der Berufsbilder mittels des Kompetenzrasters einzig in der Kompetenz der Unternehmung liegt und die neuen Berufsbilder von HR Konzern wurden. Diese Bewertung hat ergeben, dass die Lokführer Kat. B das Anforderungsniveau H nur mit den drei Zusatzmodulen erreichen und halten könnten.

Während den «Verhandlungen» haben wir mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Rückstufung des Lokpersonals Kat. B in ein Anforderungsniveau G nicht akzeptieren werden und der bisherige Lohn ohne Mehrleistungen gewährt bleiben muss. Unserer ersten Forderung wurde erfüllt: Es gibt keinen SteB für das Lokpersonal mit Anforderungsniveau G. Dies, weil es zukünftig keine Lokführer ohne die Zusatzmodule gibt.

Cargo hat daran festgehalten, dass diese Zusatzmodule nicht separat entschädigt werden. Dies mit der Begründung, dass diese Module schon im SteB waren, der neu bewertet wurde und somit aus Sicht SBB Cargo mit dem Lohn abgegolten werden.

Zudem wurde uns bestätigt, dass die gemeinsamen Sitzungen über die Berufsbilder keine Verhandlungen waren, sondern als «Einbezug» in SBB-interne Entscheide zu werten seien.

Aussprache mit SBB HR

SBB Cargo HR hat den VSLF zu einer Aussprache eingeladen. Uns wurde erklärt, dass das Lokpersonal Kat. B mit den drei Zusatzmodulen aus ihrer Sicht zurecht im Anforderungsniveau H zu liegen kommt und eine zusätzliche Entschädigung für die Mehrarbeiten nicht notwendig sei. Die Linie erklärte uns, dass nur ein kleiner Teil des Lokpersonals und diese allenfalls erst in ferner Zukunft auf die Zusatzmodule ausgebildet werden. Primär sollen Freiwillige rekrutiert werden. Ein Teil der Arbeiten würde auch durch nachgezogene Kat. B100 LF abgedeckt werden. Dies wirft jedoch die Frage auf, warum alle Mitarbeiter den Zusatz zum Arbeitsvertrag unterschreiben müssen.

Aus Sicht Lokpersonal SBB Cargo werden diese Massnahmen als Lohnabbau empfunden. Dies insbesondere, da im Lohnsystem SBB und SBB Cargo die Anforderungsniveaus I bis M erhöht werden. Zitat: "…um den Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen, wird die Lohnskala ab Anforderungsniveau I leicht erhöht. Dies wird der SBB insbesondere die Rekrutierung für entsprechende Funktionen massgeblich erleichtern.“ Aufgrund der laufenden Anfragen nach zusätzlichen Arbeitstagen wäre somit auch das Lokpersonal als "Mangelware" zu werten, da eine Marktsituation durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage definiert ist.

Durch die Vermischung der Übernahme des Lohnsystems SBB und dem nicht-verhandelbaren Entscheid der Produktion über die Berufsbilder haben sich unlösbare Widersprüche ergeben. Wir haben SBB Cargo aufgefordert, die Mehrarbeit gemäss den eigenen Richtlinien entsprechend zu honorieren.

Fazit

SBB Cargo ist nicht bereit, auf die «Verhandlungen» über die Berufsbilder zurückzukommen. Folglich sollen die Zusätze zu den Arbeitsverträgen wie vorgelegt unterzeichnet werden. Für den VSLF ist die Problematik nicht gelöst und der Vorstand VSLF wird das weitere Vorgehen beschliessen.

Falls SBB Cargo auf ihrem Entscheid beharrt, entsteht die Notwendigkeit demnächst über das weitere Vorgehen und die Massnahmen für die nicht unterschreibenden Angestellten transparent zu informieren.

Eine Möglichkeit wären beispielsweise in einem zweiten Schritt Änderungskündigungen zu versenden. Dies ist aber nicht im Interesse der Unternehmung, denn mit einer solchen Massnahme würde SBB Cargo alle Lokführer, die nicht unterschreiben werden, auf einen Schlag dem freien Arbeitsmarkt zuführen.

VSLF Nr. 744, 24. November 2022