SBB P Weisung zum Ablauf im Wendegleis in Wöschnau

In der Weisung von SBB P vom 9.12.2017 zum Ablauf im Wendegleis in Wöschnau wird das Lokpersonal in verschiedenen Punkten dazu angehalten, in Aarau vor der Fahrt als Leermaterialzug nach der Wöschnau nicht länger als 2 Minuten Haltezeit zu benötigen, damit die Gleisbelegung kurz bleibt.

Wörtlich ist erwähnt: "Aufgrund der engen Gleisbelegung ist es entsprechend wichtig, dass die Leerfahrt mit den RE 48xx in das Wendegleis Wöschnau pünktlich zwei Minuten nach Ankunft in Aarau erfolgt". Diese Weisung kann Druck beim Lokpersonal auslösen.

Wir dürfen davon ausgehen, dass dies nicht so gemeint ist und der Sicherheit erste Priorität einzuräumen ist. Sicherheit bedeutet, sich nicht zu übereiltem Handeln verleiten zu lassen und die Arbeit ruhig und konzentriert auszuführen. Sicherheit vor Pünktlichkeit und Gleisbelegung. Dies gilt insbesondere bei verspäteter Ankunft in Aarau, im Dienste unserer Kunden.

Weiter ist in der Weisung nicht klar geregelt, wie zu verfahren ist bei verspäteter Ankunft und ob zwingend zwei Minuten in Aarau gehalten werden muss.

VSLF Nr. 548, 12. Dez. 2017 HG