Ergebnisse der Lohn- und GAV-Verhandlungen SOB / Einige Lichtblicke – Viele Enttäuschungen

15. Dezember 2017: SEV / transfair / VSLF
Diesen Herbst wurde erstmalig unter den Bedingungen des neuen Lohnsystems verhandelt. Die Verbände hatten dazu die Forderung eingegeben, dass die SOB die finanziellen Mittel gemäss Bekenntnis in Artikel 5 des Anhang 1 GAV zur Verfügung stellen soll. Jeder Mitarbeiter sollte also (bei Erfüllung seiner Aufgabe) eine Lohnerhöhung von einem Zwanzigstel seines Lohnspektrums erhalten.

Lohnforderung grundsätzlich erfüllt…
Die positive Nachricht ist, dass sich die SOB zu ihrer Verpflichtung bekannt hat und rund 1.0% der Lohnsumme zur Verfügung stellt, um die Aufstiege gemäss GAV voll zu finanzieren. Gerade im ersten Jahr des Lohnsystems ist das ein wichtiges Zeichen, das angesichts des Spardrucks der Besteller nicht selbstverständlich war. Für den Grossteil des Personals dürfen wir also festhalten, dass die Lohnrunde gemäss den im GAV verankerten Aufstiegszielen ausfallen wird.

..aber nicht beim Lok- und Zugpersonal
Unverständlich ist für uns jedoch, weshalb die SOB partout Artikel 6.2 des Anhang 1 GAV nicht einhalten will. Dort drin wird nämlich festgehalten, dass für das Lok- und Zugpersonal die 20 Jahre für den Aufstieg vom Minimum des Stufenlohnbandes nach Grundausbildung bis zum Maximum des für die Funktion vorgesehenen höchsten Stufenlohnbandes gerechnet werden. Damit wird der besonderen Ausgangslage der beiden Funktionen Rechnung getragen: weil die Spannbreite ihrer Löhne dermassen hoch ist, mussten diese Mitarbeiter auf zwei Stufenlohnbänder aufgeteilt werden. Nun soll ihre Lohnerhöhung aber nur jeweils ein Zwanzigstel des höheren Lohnbandes und nicht der ganzen Lohnspannbreite betragen. Die SOB verspricht zwar «manuelle Nachbesserungen» um Artikel 6.2 doch einhalten zu können. Aus Sicht der Verbände ist das aber nur eine Scheinlösung zum Nachteil der Betroffenen. Und ein fatales Signal ans Lok- und Zugpersonal, also ausgerechnet an die Kategorien in denen man in den nächsten Jahren Personal aufbauen muss und die für das neue Lohnsystem die in Franken garantierten Lohnerhöhungen hergegeben haben. Die Verbände prüfen in den nächsten Wochen die rechtlichen Möglichkeiten, um die SOB zur Einhaltung der GAV-Verpflichtung gegenüber Lok- und Zugpersonal bewegen zu können.

Fortzahlung von Zulagen bei Krankheit
Aus den Ergebnissen der GAV-Verhandlungen sticht positiv heraus, dass künftig bei einem krankheitsbedingten Ausfall die durchschnittliche Zulagenhöhe (nach einer Wartefrist von einem Monat) zusammen mit dem Grundlohn ausbezahlt wird. Damit entfällt die Lohneinbusse, die langzeitkranke Mitarbeiter aufgrund des fehlenden Zulagenanteils bisher hinnehmen mussten. Auf 2019 bereits geplant ist die Anwendung dieser Regelung auch bei Unfällen. Bis dahin sind aber noch vertiefte Abklärungen nötig, da die versicherungstechnischen Grundlagen andere sind als im Krankheitsfall.

Keine höheren Sonntagszulagen
Abgelehnt hat die SOB hingegen die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs von 5 auf 10 Tage und die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen. Auch für die Erhöhung der Sonntagszulagen von 13.- auf 16.- Franken pro Stunde hatte die SOB kein Gehör. Nicht einmal auf den Kompromissvorschlag einer schrittweisen Erhöhung über mehrere Jahre wollte man eintreten. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass die SOB in diesen drei Punkten zwingend auf SBB-Niveau nachziehen muss. Es wäre insbesondere ein bedenkliches Zeichen, wenn die SOB-Mitarbeiter in der künftigen Kooperation mit der SBB am Sonntag zu deutlich tieferen Kosten eingesetzt werden könnten. Eine Angleichung ist früher oder später zwingend.

Für Fragen oder Rückmeldungen zu den aufgeführten Verhandlungspunkten oder zu weiteren Themen der Verhandlungen stehen euch die Verhandlungsdelegationen der drei Verbände gerne zur Verfügung.

  • SEV: Felix Birchler (076 367 10 19)
  • transfair: Hanspeter Hofer (079 798 90 03)
  • VSLF: Ruedi Brunner (051 / 282 72 20)

VSLF Nr. 549, 15. Dezember 2017 RB