Neuer GAV SBB / SBB Cargo

Der neue GAV SBB / SBB Cargo tritt per 1.5.2019 in Kraft.

Neu erhalten Mitarbeitende, für die wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit eine Lohnfortzahlung eröffnet wurde, mit ihrem Krankenlohn auch die Zulagen.

Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann, kommt in den Genuss einer Lohnfortzahlung. Die Mitarbeitenden erhalten bis zu zwei Jahre ihren Lohn weiter – im ersten Jahr in voller Höhe, im zweiten Jahr noch zu 90 Prozent. Bei Berufsunfall und Berufskrankheit werden auch im zweiten Jahr der Arbeitsverhinderung 100 Prozent des Lohnes gewährt.

Wird der Anspruch auf Lohnfortzahlung eröffnet, werden die individuell ausbezahlten AHV-pflichtigen Zulagen ab dem ersten Tag der Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen wie folgt berücksichtigt: die ausbezahlten Zulagen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Lohnfortzahlung werden durch 365 geteilt und bis zum Ende der Lohnfortzahlung als individualisierte Tagespauschalen zum Lohn gerechnet.

Diese seit langem bestehende Forderung des Lokperonals konnte umgesetzt werden.
Wir begrüssen die neue Lösung.


VSLF Nr. 587, 29. April 2019 HG