Kundendienstliche Endkontrolle durch das Lokpersonal

Bei unbegleiteten Reisezügen liegt die Verantwortung für die kundendienstliche Endkontrolle an den Endstationen beim Lokpersonal.

Im Sinne des Kundendienstes und zur Sicherheit unserer Kunden sind diese Kontrollen an den Endbahnhöfen vor der Fahrt in Abstellgleise oder vor der Weiterfahrt als Dienstzüge durchzuführen. Die grundsätzliche Kontrolle der Züge ist bei der SBB in P 20066486 "Anweisung Kundendienstliche Endkontrolle" geregelt.

Eingeschlossene Reisende, die in Aufregung oder Panik geraten, könnten die Tür-Notentriegelung benutzen und würden sich im Gleisfeld in Lebensgefahr bringen. Es gab bereits gefährliche Situationen, bereits 2011 war eine schwer verletzte Person zu beklagen.

Soll aus betrieblichen Gründen aufgrund fehlender Zeit auf die Endkontrolle verzichtet werden, wird dies in den Arbeitsunterlagen dem Lokpersonal vorgeschrieben. Aktuell fehlen diese Hinweise vermehrt, weshalb es bei korrekten Kontrollen zu Behinderungen des Betriebsablaufes kommt.

Wir empfehlen dem Lokpersonal zur Sicherheit unserer Kunden die Kontrollen konsequent vorzunehmen, wenn nichts anderes vermerkt ist. Die Sicherheit unserer Reisenden geht vor der Pünktlichkeit des Betriebsablaufes. Von Seiten SBB Personenverkehr wurde uns bestätigt, dass das Problem erkannt ist und an Lösungen gearbeitet wird. Die Chefs Lokpersonal CLP unterstützen das Vorgehen.

VSLF Nr. 597, 18. Juli 2019 HG