Abfahrsperre bei offenen Türen

Der VSLF hat das BAV sowie die Bahnen BLS, SBB und SOB angeschrieben mit der Aufforderung, bei den geplanten Umbauten der Türen an der EW IV Flotte und den ICN auch eine Abfahrverhinderung / Wegfahrsperre in den Führerständen vorzusehen. 
Diese Abfahrverhinderungen sind einfach einzubauen und weitgehend Standard bei Normalspurfahrzeugen. 
Eine Abfahrverhinderung verhindert die Abfahrt des Zuges, wenn der Lokführer die rote Rückmeldelampe nicht beachtet oder diese defekt ist. Dies erhöht die Sicherheit der Reisenden und Personal merklich bei minimalem Aufwand.

VSLF Nr. 600, 29 August 2019 HG