Die Flexibilität der Lokführer BLS in Zeiten von Personalmangel

Offenbar hat mittlerweile auch die Leitung BZE bemerkt, dass die Ressourcensituation beim LP BLS knapp bemessen ist.

Die dafür genannten Gründe wie, die Zuckerrübenkampagne von BLS Cargo, dem Probebetrieb in Givisiez, Ferienverkehr beim Autoverlad, Baustellen und Events sowie notwendigen Ausbildungen im Hinblick auf den kommenden Fahrplanwechsel sind einerseits jährlich wiederkehrend, oder lange Zeit im Voraus bekannt. Dies würde eigentlich auch eine vorausschauende Personalplanung erlauben.

Um dem LP eine gewisse Wertschätzung für die zusätzlich geleisteten Dienste (Flexibilität) zu erweisen will die BLS den Lokführenden von BZ, welche in der Periode ab dem 1. Oktober 2019 zusätzliche Arbeitstage leisten, eine Prämie von CHF 100.- pro zusätzlichen Arbeitstag entrichten. Die Regelung gilt vorerst bis am 30. April 2020. Anlässlich der Präsidentenkonferenz vom 19. März 2020, wird das weitere Vorgehen mit den Personalvertretern besprochen und vereinbart. 

CHF 100.- pro zusätzlichen Arbeitstag löst zwar das Problem der knappen Ressourcen beim LP BLS nicht, darf aber als ein faires Angebot betrachtet werden, und ist verdankens wert!

 

Einige grundsätzliche Gedanken des Sektionsvorstandes VSLF BLS 

In den letzten Jahren hat sich das Umfeld des Lokführers stark verändert. Am stärksten waren die Auswirkungen nach der Einführung des GAV BLS zu spüren. Auch an Depotstandorten ohne Cargo Leistungen hat sich die Arbeitsbelastung stark verändert.

Mit der Einführung des GAV BLS wird vom Lokpersonal eine Flexibilität verlangt, welche nicht nur über das Einkommen begründet werden kann. Grundsätzlich erhalten wir unseren Lohn für 100% Arbeitsleistung am gewählten (und vertraglich festgehaltenen!) Arbeitsort.

In der Vergangenheit hat das Lokpersonal mit unzähligen Einbussen von Rasttagen zur Genüge bewiesen, dass es Flexibel ist und auch sein will, damit alle Leistungen von der BLS erbracht werden können. 

Jeder ist nun frei zu entscheiden, was er in seiner Freizeit machen will, doch muss er sich der Konsequenzen seines Handelns bewusst sein! Die «gute Absicht» alleine reicht nicht aus, um zu entscheiden, ob Extraleistungen überhaupt erbracht werden dürfen. 

Deshalb würden wir eine kritische Haltung gegenüber Extraleistungen und Sondereinsätzen, welche die Frei- und Erholungszeit tangieren, von jedem einzelnen Lokführer begrüssen. 

Genau bei solchen Geschäften zeigt sich, wie schwierig die Arbeit von Gewerkschaften geworden ist und dass sie direkt vom Verhalten des Lokpersonals abhängig ist. Wir Sozialpartner sind dringend darauf angewiesen, dass sich das Lokpersonal wieder vermehrt auf ihre Grundwerte besinnt wie Zivilcourage und Selbstverantwortung. 

VSLF Nr. 603, 19. September 2019 AJ/AD/TK