SBB Cargo Kurzpausen in der Nacht / Auslandzulagen / Pilot APD

Nachtdienstzulagen:
Obwohl in der BAR unmissverständlich geschrieben, kostete es einiges an Anstrengungen und Überzeugungskraft, bis die dem Personal zustehenden Nachtdienstzulagen rückwirkend vergütet werden. Die Nachtdienstzulagen während den Kurzpausen von „30-44 Minuten“ werden für das Jahr 2019 rückwirkend gewährt. Dies erfolgt, indem die Kurzpausen über den gesamten Personalbestand aus dem Planungssystem CAROS gezogen und pro Mitarbeiter separat abgerechnet werden. Die Zeiten werden auf die ND1, ND2 und ND3 Konten zugeführt.

Zukünftig wird das Einteilungsprogramm so programmiert, dass die Zulagen automatisch korrekt gerechnet werden.

Auslandzulagen:
Im Rahmen der Verhandlungen zum GAV 2015 wurde eine Vereinbarung zur Entschädigung des ausserordentlichen Aufwandes für das Studium und die Anwendung ausländischer Fahrdienst-Vorschriften erstellt. In der Folge wurde jetzt die Konzernweisung K 142.10 angepasst und schafft somit einen besseren Ausgleich für die zusätzliche Arbeit.

Dies entschädigt den Mehraufwand von Lokführer/-innen und RCP-Mitarbeiter/innen für das Erlernen von ausländischen Vorschriften und Ablegen der Prüfungen. Rückwirkende Auszahlungen in begründeten Fällen ist Gegenstand weiterer Verhandlungen. 

Automatische Personal Disposition APD:
Bei der APD erstellt aufgrund der gültigen Regeln ein Computer selbständig eine Jahresrotation für das Personal. SBB Cargo wollte auf den kommenden Fahrplanwechsel einen Pilot-Versuch in den Depots Basel und Brig durchführen. In den letzten Monaten wurde hart daran gearbeitet, viel diskutiert und so manche Unstimmigkeit mit der Verhandlungsgemeinschaft VG bereinigt. Als Sicherheit und Rückfallebene erstellte die APK die jeweiligen Jahres-Kalender wie bisher.

Kurz vor der Einführung der APD stellte sich dies Woche heraus, dass die vorhandene Zeit nicht ausreicht, um die Regeln und Bedingungen so einzustellen, damit ein Pilot-Versuch gewagt werden könnte. Wie es weitergeht wird sich zeigen.

VSLF Nr. 614, 29. November 2019 MG