SOB auf Konfrontationskurs

Im Fernverkehr spielt die SOB mit der SBB auf Kooperation. Im Umgang mit den Sozialpartnern geht sie aber auf Konfrontation.

Schiedsgerichtsverfahren eröffnet

In der Auseinandersetzung betreffend anrechenbarem Lohnbandfaktor beim Lok- und Zugpersonal war die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus SEV, transfair und VSLF bestrebt, die Angelegenheit auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Über den Zeitraum von beinahe einem Jahr wurden mehrere Anläufe dazu gestartet. Leider verpufften alle Bemühungen, die SOB zur Umsetzung gemäss GAV-Vereinbarung zu bewegen.

Um die Angelegenheit rückwirkend per 2018 richtig stellen zu können, hat die Verhandlungsgemeinschaft nun von der im GAV Art. 2.4 genannten Möglichkeit eines Schiedsgerichtsverfahren Gebrauch gemacht.

Mit einem rechtsgültigen Urteil kann bis zur nächsten Lohnverhandlung im Herbst 2019 gerechnet werden.

Lohnverhandlung 2019

Bereits Ende November hat die SOB in einem Schreiben an die Mitarbeitenden mitgeteilt, dass es bei den Lohnverhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Sie legt somit die Lohnerhöhungen per 2019 einseitig fest. Die Lohnanpassungen für die Mitarbeitenden im Aufstieg werden im Minimum gemäss den Mindestbestimmungen des GAV-Lohnsystems finanziert. Für die Verhandlungsgemeinschaft war dieses Lohnangebot der SOB inakzeptabel.

Die Jahresteuerung 2018 beträgt ein Prozent. Eine generelle Lohnerhöhung in diesem Ausmass zum Ausgleich des Nettolohnverlustes wäre angebracht gewesen. Kommt hinzu, dass die SOB seit 6 Jahren keine generelle Lohnerhöhung mehr gewährt hat. Die steigenden Krankenkassenprämien haben bereits in den letzten Jahren ein Loch ins Portemonnaie gefressen. Die SOB verweigerte eine generelle Lohnerhöhung jedoch bis zum Schluss der Verhandlungen, während viele andere ÖV-Unternehmen einer solchen angesichts der Teuerung endlich wieder einmal zustimmen konnten.

Dabei ist in Artikel 2.2 GAV eindeutig festgehalten, dass die «Entwicklung der Lebenshaltungskosten / Kaufkraft» bei den Lohnverhandlungen zu berücksichtigen ist. Die individuellen Lohnerhöhungen können von der SOB nicht als Ersatz für den Teuerungsausgleich verkauft werden. Diese dienen nämlich dazu, die steigende Berufserfahrung in den Lohnbändern über einen sich entwickelnden Lohn abzugelten. 

Das bescheidene Angebot der SOB wird dadurch untermauert, dass die per 01.07.2018 wegfallenden Sanierungskosten der Pensionskasse wie auch die per 2019 sinkenden Nichtbetriebsunfall-Versicherungsprämien (NBU) in ihrem Schreiben mit der Lohnrunde in Verbindung gebracht werden.

GAV-Anhang X (BAR) weitgehend unverändert

Im Laufe des Jahres 2018 fanden intensive Verhandlungen über eine Anpassung des GAV bzw. dessen Anhang X statt. Dieser enthält die Arbeitszeitregelungen für Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit. Aufgrund der neuen AZG-Verordnungen mussten einige kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Die gewichtigste Neuerung in der AZGV betrifft eindeutig die Pausenregelung bzw. die Zeitzuschläge für Auswärtspausen. 

 

Die SOB nahm die Gesetzesänderung zum Anlass für einen massiven Angriff auf den GAV. Denn dort drin sind die Pausenregelungen der SOB mit den Sozialpartnern vereinbart. Die heute bezahlten verkürzten Pausen von 30 bis 49 Minuten wollte die SOB ersatzlos streichen. Sämtliche Pausen länger als 30 Minuten sollten künftig unbezahlt sein. Erst als die Gewerkschaften ihre Vorschläge für mögliche Gegenmassnahmen (z.B. Erhöhung der Nachtzuschläge, Erhöhung der Sonntagszulagen) eingebracht hatten, kamen Verhandlungen zustande. Dabei mussten wir jedoch feststellen, dass die SOB nicht im Geringsten daran interessiert war, den Produktivitätsgewinn den sie aus neuerdings unbezahlten Pausen ziehen könnte, in einer fairen Art und Weise mit dem Personal zu teilen.

Wir wurden konfrontiert mit einer erstaunlichen Erwartungshaltung der SOB, dass wir als Sozialpartner einer massiven Verschlechterung des GAV zuzustimmen hätten. Die logische Folge wäre gewesen, dass das Fahrpersonal künftig (bei selbem Lohn) jährlich zig Stunden mehr produktive Arbeitszeit zu leisten gehabt hätte. Möglicherweise hat diese von der SOB eingeforderte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auch mit dem bereits vereinbarten Preis für Leistungen innerhalb der Kooperation mit der SBB zu tun. 

Die Verhandlungsgemeinschaft lehnte diese Verschlechterung des GAV ab, sodass die bisherige Pausenregelung unverändert weitergeführt wird. 

VSLF Nr. 581, 14. Januar 2019 RB/DR