Ausgleich Arbeitsfreie Tage im laufenden Jahr 2020

Momentan werden von den CLP bei der SBB Anfragen betreffend Kompensationen von voraussichtlich zu viel bezogenen arbeitsfreien Tagen gemäss den individuellen Konstellationen (vor allem Ferien) verschickt.

Es wurde mit den Sozialpartnern und der PeKo vereinbart, dass die SBB das Recht hat Korrekturen bei LF zu machen, welche aufgrund der Linienzuteilung mehr afT (gemäss Rotation) als vorgesehen beziehen und deshalb in den Annahmeverzug rutschen, also zu wenig Jahresarbeitszeit (< 2050 Std.; Schaltjahr 2020: 2058.2 Std.) erarbeiten.

Wir machen darauf aufmerksam, dass für diese Regelung die Erreichung von 2050 (2058.2) Stunden/Jahr entscheidend ist. D.h., dass LF ihr Soll erfüllen, wenn sie trotz der zu vielen afT ihre 2050 (2058.2) Stunden erarbeiten (aufgrund zu hohem Tourendurchschnitt).

Die Vermischung von - mit den PeKo und Sozialpartnern - vereinbarten Grundlagen zur Vermeidung von unberechtigtem Annahmeverzug mit dieser Aufforderung zu Rasttag-Einbussen RE trotz meist übervollen Konti ist nicht korrekt, zumal die meisten Zeitkonti der LF übervoll sind, was deutlich auf den Unterbestand und die erhöhte Bereitschaft zu RE weist.

VSLF Nr. 622, 16. Januar 2020 SG