Handlungsempfehlung bei fehlendem Pausenraum

Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurde auf Bundesebene angeordnet, den Zugang zu Altersheimen, Restaurants und anderen öffentlichen Räumlichkeiten zu beschränken. Aus diesem Grund stehen dem Lokpersonal an mehreren Standorten keine geeigneten Pausenräume mehr zur Verfügung. 

Für die Verpflegung muss folgende Infrastruktur zur Verfügung stehen:

  • Kantine oder 
  • Restaurant oder
  • Raum der SBB mit folgender Ausrüstung
  • Tisch und Sitzgelegenheit
  • Heizung, Lüftung
  • Toiletten, mit der Möglichkeit zum Händewaschen und Zugang zu Trinkwasser (falls möglich nach Geschlechter getrennt)
  • Kochgelegenheit (Wärmeplatte oder Mikrowelle)

 

Infolge der erheblichen Fahrplananpassungen wird seitens der Einteilung leider nicht immer auf diesen Umstand Rücksicht genommen.

Ist in deiner Tour eine Pause oder eine Arbeitsunterbrechung, welche der Verpflegung dient, eingeteilt werden, stehen dir folgende Möglichkeiten zu:

  • Sollte eine weitere Pause in deiner Tour eingeteilt sein, ist die Pause am betroffenen Standort in eine Arbeitsunterbrechung oder bezahlte Arbeitszeit umzuwandeln.
  • Nach Möglichkeit kann die Tour so gezeichnet werden, dass die Pause an einen anderen Standort verlegt wird. 
  • Ist die Pause an dem betroffenen Standort die einzige in deiner Tour, so ist diese in eine Arbeitsunterbrechung oder bezahlte Arbeitszeit umzuwandeln und zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt eine weitere Pause einzuteilen.

Diese Massnahmen können im Voraus mit der Einteilung erreicht werden oder kurzfristig bei der Lenkung/TCC/Einteilungsbüro durchgesetzt werden.

VSLF Nr. 633, 30. März 2020, RM