Zulagenausgleich bei Arbeitsausfällen während der Corona-Pandemie bei der SBB

Wegen der Arbeitsausfälle während der Corona-Pandemie hat die SBB beschlossen, dass Mitarbeitende weiterhin einen Durchschnitt der entgangenen tourenbedingen Zulagen erhalten.

In verschiedenen Bereichen wurden die Arbeitszeiten und Touren angepasst, was unter Umständen zu verkürzten Arbeitszeiten oder Tourenausfällen geführt hat. Zudem gibt es Mitarbeitende, die aus unterschiedlichen Gründen nicht arbeiten konnten oder durften (z.B. Selbst-Isolation, Quarantäne). Die Mitarbeitenden erhalten weiterhin ihren Lohn und tourenbedingte Zulagen gemäss Jahresdurchschnitt ohne Verpflegung.

Anspruchsberechtigt sind alle Mitarbeitenden, welche im Zeitraum vom 1.3.2019 - 29.2.2020 regelmässig Zulagen erarbeitet haben und mindestens bis zum 31.3.2020 bei der SBB angestellt waren. Für folgende Zulagen wird ein Ausgleich erstattet: Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, Ausbildner/in und weitere.

Die Berechnung der Zulagen erfolgt mit der gleichen Systematik wie neu im GAV die Zulagen im Falle von Krankheit berechnet werden (Lohnfortzahlungs-Zulage). Die effektiv erarbeiteten Zulagen in den Monaten März, April und Mai 2020 werden mit dem Zulagenausgleich verrechnet.

Die Auszahlung erfolgt für die Monate März und April im Juni und für den Mai im Juli 2020 und kann nicht in Zeit und auch nicht in ein Flexa-Konto übertragen werden.

 

Wir erachten dies als grosszügige Lösung und sehen sie auch für andere Bahnen als Grundlage. Dass das unregelmässig arbeitende Personal keine zusätzlichen Verluste zu tragen hat, z.B. bei zu kurzen Diensten, ist sehr begrüssenswert und gerechtfertigt.

VSLF Nr. 638, 13. Juni 2020 HG