Zusatzvereinbarung Zulagen Ausland

Auf Ersuchen des VSLF hat die SBB AG überprüft, auf welchen Strecken ein Anspruch auf Auslandszulagen gemäss der «Vereinbarung zur Entschädigung des ausserordentlichen Aufwandes für das Studium und die Anwendung von Kenntnissen ausländischer Vorschriften» vom 12. Dezember 2014 gewährt werden soll.
Die abschliessenden Abklärungen haben sich aufgrund von Covid-19 in die Länge gezogen, konnten jedoch zufriedenstellend abgeschlossen werden. Die Vereinbarung tritt am 01.07.2020 in Kraft und entfaltet rückwirkend per 01.01.2020 ihre Gültigkeit.

Aufgrund der Verkehre wurden neu aufgenommen:

  • Boncourt (JU) nach Belfort (France)
  • Basel (BS) nach Basel Bad. Bahnhof (BS / Deutschland)
  • Kreuzlingen (TG) nach Konstanz (Deutschland)
  • Chêne-Bourg (GE) nach Annemasse Voie G (France)

Der Antrag wurde von Ruedi Gfeller, Sektionspräsident Basel, eingereicht und durch Claudio Pellettieri, Leiter SBB ZFR wohlwollend unterstützt.

VSLF Nr. 640, 4. Juli 2020 HG