Spätsommer - Informationen

Protestschreiben der VSLF und LPV Sektionen Genf
Der Lokführermangel beim Léman-Express (S-Bahn Genf) auf dem Schweizer Teil des Netzes ist aufgrund mangelnder Vorausplanung seitens der SBB derart gross, dass anstelle eines 15 Min. Taktes zeitweise nur ein 30 Min. Takt gefahren werden konnte.

Nun gibt es Ideen, dass ein Teil der Dienste auf der Strecke Genf - La Plaine - Bellegarde für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten von Lokomotivführern der SNCF gefahren werden sollen. In Frankreich sind rund 600 Lokführer auf der Linie von La Plaine nach Genf und den Schweizer Vorschriften kundig.

Die beiden Regionalsektionen LPV und VSLF haben in einem Protestschreiben an den Staatsrat des Kanton Genf, Serge Dal Busco, mitgeteilt, dass eine solche Lösung nicht ohne klare Zusagen und Garantien akzeptiert werden kann. Auch der CEO der SBB, Vincent Ducrot, wurde dahingehend informiert und man ist im Austausch.

Aktuell ist vieles noch unklar. Die Sektion Genève wird aber nicht akzeptieren, dass aufgrund von Fehlplanungen von Seite SBB nun einfach Leistungen an die SNCF Kollegen verschenkt werden. Bereits sollen bei der Umsetzung erste Probleme aufgetaucht sein, da der Einsatz von französischem Personal zu französischen Arbeitsbedingen in der Schweiz auf der Linie Genf - La Plaine nicht ohne weiteres möglich ist. Politisch sind solche Einsätze, insbesondere in der Region Genf, äusserst heikel.

Das Einzige was zurzeit klar ist, ist, dass diese Lösung für die SBB, falls überhaupt möglich und auch so von der Unternehmung erwünscht, extrem teuer sein wird. Zudem ist es zurzeit schwierig zu beurteilen, ob diese angedachte Lösung die Lage im Raum Genf auch wirklich entspannen wird.

Zuerst müssen bei der SBB neue Lokführer selber ausgebildet werden, bevor fremde Lokführer eingesetzt werden. Auch können Rangierleistungen in Annemasse (F) und Leistungen von Annemasse (F) nach Genève Cornavin an die SNCF Kollegen abgegeben werden.

Der Vorstand VSLF stellt sich hinter die Aktivitäten der Sektion Genève.

BLS Pensionskasse Sammelstiftung Symova
Die Sammelstiftung Symova senkt aufgrund der zu erwartenden sinkenden Renditen an den Finanzmärkten den technischen Zinssatz per Ende 2020 von aktuell 2,0% auf 1,5%. Gleichzeitig stellt sie auf die neue technische Grundlage (BVG 2020/Periodentafel) um. Diese zeigt eine gestiegene Lebenserwartung der Versicherten um 1 Jahr. Dies hat auch zur Folge, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss (längere Ausrichtung der Rentenleistungen bei tieferen Erträgen). Ab 1. Januar 2022 beträgt er im Alter 65 für Frauen 4.96% (bisher 5.37%) und für Männer 4.73% (bisher 5.14%). Ohne Abfederung (flankierende Massnahmen) würde dies zu einer Leistungseinbusse von 8.27% für die Frauen und 8.67% für Männer führen.

Die BLS plant daher flankierende leistungserhaltende Massnahmen, um die Renteneinbussen abzufedern. Diese umfassen auf der einen Seite eine Erhöhung der Altersguthaben (Ausgleich in die Vergangenheit) und auf der anderen Seite die Erhöhung der Altersgutschriften (Ausgleich in die Zukunft). Alles mit dem Ziel, möglichst die heutigen Leistungen ausrichten zu können. Die BLS wird im September 2020 die Mitarbeiter über die geplanten Massnahmen informieren. Mitarbeiter ab Jahrgang 1963 erhalten von der Symova eine individuelle Rentenberechnung.

Die Sektion BLS des VSLF wird nach der Bekanntgabe der Massnahmen durch die BLS in einer separaten Mitteilung auf diese und die damit verbundenen Begleiterscheinungen eingehen.

Auf den ersten Blick scheint es etwas unlogisch zu sein, dass die Frauen einen höheren Umwandlungssatz erhalten, obwohl sie über zwei Jahre älter als die Männer werden. Der Grund liegt darin, dass bei Verheirateten die Frauen im Durchschnitt rund 4 Jahre jünger als der Mann sind und zudem 2 Jahre älter werden. Dies hat zur Folge, dass beim Tod des Mannes meist eine Ehegattenrente für die hinterbliebene Ehefrau ausbezahlt werden muss. Stirbt die versicherte Frau, wird meist keine Ehegattenrente ausbezahlt, da der Mann älter war und bereits gestorben ist. Der tiefere Umwandlungssatz bei den Männern begründet sich somit aus der Auszahlung der Ehegattenrente an die überlebende Ehefrau.

Treffen mit Leitung SBB Cargo / SBB Cargo in Nöten
Am Sozialpartneraustausch mit SBB Cargo vom 24.8.2020 wurde uns die finanzielle Situation ausführlich dargestellt. Die Corona Krise ist in der Realwirtschaft angekommen und hat zusätzliche Spuren im Ergebnis hinterlassen.

Zwei Tage später hat ein Video von Isabelle Betschart Kühne, Leiterin Produktion bei SBB Cargo, an die Mitarbeiter aufhorchen lassen. Man ist bei SBB Cargo mit dem Rücken zur Wand und das Geld gehe aus um die Löhne auch in Zukunft noch bezahlen zu können. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden können, ist das in der Regel der Moment, um die Bilanz zu deponieren.

Die strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB AG schreiben Cargo vor, dass sie ein marktorientiertes und eigenwirtschaftliches Angebot im Binnen- und Import- / Exportverkehr betreibt. Im Video wird aufgerufen, die Verkehre endlich wirtschaftlich zu planen und die Zeitguthaben im Griff zu haben. Wir gehen davon aus, dass dieser Aufruf nicht direkt an das Lokpersonal gerichtet ist. Ob diese Massnahmen reichen ist offen.

Noch in diesem Jahr möchte SBB Cargo konkrete Gespräche über allfällige Anpassungen einzelner Punkte zum GAV wie auch zu den Arbeitszeitregelungen führen, auch im Zusammenhang mit den Leistungen bei Corona (Bandbreiten).

Bei den aktuellen Gesprächen über ein neues Lohnsystem bei der SBB hat sich SBB Cargo ausgeklinkt und angekündigt, mit uns GAV Verhandlungen führen zu wollen. Einzelheiten sind noch offen.

Bezüglich der Sparmassnahmen bei der SBB möchte SBB Cargo dieselben allfälligen Massnahmen übernehmen. Wir sehen dies kritisch, da die Voraussetzungen während dem Lockdown unterschiedlich waren (Kurzarbeit, Zwang zum Führen von Zügen vom Bund verordnet).

Die Ungewissheit und das gleichzeitige Abkoppeln als Division vom Mutterhaus hin zu einer eigenen Unternehmung schlagen sicher auf die Motivation an der Basis. Wir erwarten noch vermehrt zu Gesprächen eingeladen zu werden, wohl kaum aus erfreulichem Anlass.

Zu den Halten von Güterzügen für LP-Wechsel in Arth-Goldau lässt man Cargo von Seite SBB Infrastruktur offenbar keine Wahl und der Standort wäre somit schon bald obsolet. Es sind Gespräche vor Ort geplant. Wir werden an anderen Stellen versuchen Einfluss bei der SBB zu nehmen, um im Interesse eines produktiven Betriebs den Halt von ein paar Güterzügen in Arth-Goldau zu ermöglichen und Cargo nicht auf dem Altar von theoretischen Trassenberechnungen zu opfern.

Thurbo PK Entscheid und Abfederungsmassnahmen
Nachdem der Stiftungsrat der PK Thurbo eine Senkung des Umwandlungssatzes von 5,7 % auf 5 % beschlossen hat, schnürte der Stiftungsrat ohne Einbezug der SoPa ein Abfederungspaket, wo neben Rückstellungen der PK auch die Thurbo AG und auch die Mitarbeiter einen Beitrag leisten sollten. Der Teil des Personals wäre die Verwendung der Leistungsreserven für die leistungsbezogene Entschädigung gewesen.

Alle drei Personalverbände haben die Basis über die ausserordentliche Verwendung der Mittel für die Abfederungsmassnahmen befragt. Der VSLF hat, unter Beteiligung von zwei Stiftungsräten der PK, Informationsveranstaltungen organisiert und alle Mitglieder schriftlich befragt.

Die Mitglieder des VSLF haben mit 13 «Ja» zu 16 «Nein» Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 73 % den Beitrag der Leistungsreserven abgelehnt. Die Mitglieder von SEV und transfair haben die Abfederungsmassnahmen angenommen. Es finden Gespräche statt, wie das Resultat zu werten ist und wie weiter verfahren wird.

Neue Lokführer Ausbildung bei SBB P ZFR
Im vergangenen Frühling wurde das Projekt ZWALP, welches die Neugestaltung der Lokführerausbildung bei SBB Personenverkehr zum Ziel hat, gestartet. Das Projekt erweist sich bisher als sehr anspruchsvoll, da ein gemeinsames Verständnis für die Anforderungen, welche an eine Lokführerausbildung gestellt werden, unterschiedlich aufgefasst werden können. Dies vor allem auch vor dem Hinblick auf die zukünftigen betrieblichen Anforderungen.

Von Seiten der Leitungen HR Bildung SBB und ZFR zeigt man ein grosses Interesse daran, dass offene Punkte geklärt und eine gute Ausgangslage für die weiteren Projektarbeiten gelegt werden können. Wir sind gespannt, ob dies gelingt und ob die Stossrichtung des neuen SBB CEO in den weiteren Arbeiten einfliessen, sowie die betrieblichen Anforderungen entsprechende Berücksichtigung finden werden.

Bewerbung bei Depotwechsel
Bei einem Wechsel des Standortes bei SBB P, in derselben Funktion, wurde bisher ein ausführlicher Lebenslauf oder ein Motivationsschreiben verlangt. Wir haben dies moniert, da es keinen Sinn ergibt und als Willkür betrachtet werden kann. Zumal es eine schweizweite Rangliste gibt, welche die Vergabe von Stellen regelt. Offenbar sind die unternehmenseigenen Personaldossiers für den neuen Vorgesetzten nicht einsehbar, weshalb der Mitarbeiter selber "befragt" werden soll. SBB HR hat uns bestätigt, dass Lebenslauf oder Motivationsschreiben seit Jahren nicht mehr verlangt werden, ausser bei Rekrutierungen.

Auf unsere Anfrage hat der Leiter ZFR Claudio Pellettieri den Ablauf abgeklärt und festgelegt, dass bei Standortwechsel auf einen Lebenslauf wie auch allfällige Schreiben verzichtet wird, da sie nicht benötigt werden. Gut, dass wir hier den Ablauf vereinfachen und somit Kosten einsparen können.

Arbeitsbestätigungen und Zwischenzeugnisse
Wiederholt erreichen uns Meldungen, dass Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen bei der SBB nicht in der erwarteten Zeit und Qualität ausgestellt werden. So sind falsche Angaben über die Tätigkeit und Kundigkeiten aufgeführt. Auch sollen die Zeugnisse codiert sein.

Bei der Anforderung von Arbeitsbestätigungen für das Einreichung der Anmeldung zur VHBL / AFSM Berufsprüfung ist genügend Zeit vorzusehen.

BAV News zu Smartrail 4.0 vom Juli 2020
«Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die schweizerischen Bahnunternehmen beauftragt, das Bahnsystem schrittweise weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht der Ersatz von Systemen, die an ihr Lebensende kommen. Die Weiterentwicklung muss europakompatibel erfolgen, finanziell nachhaltig sein und sich ins bestehende System einfügen.»

Das BAV hat zum Projekt Smartrail 4.0 der Bahnunternehmungen einen Richtungsentscheid getroffen. Das Programm sei zu stark technisch orientiert, schwer überschaubar und zu wenig mit den internationalen Entwicklungen abgestimmt. Es besteht ein beträchtliches Risiko, dass die Komplexität der vielen miteinander verknüpften Vorhaben nicht beherrschbar ist. Die vorgelegte Planung erscheint deutlich zu optimistisch.

Die Entwicklung eines neuen Stellwerktyps oder Projekte für die Entwicklung selbstfahrender Züge, die nicht auf der bestehenden Führerstandsignalisierung (ETCS Level 2) basieren, sieht das BAV als nicht zielführend.

Zur Finanzierung sagt das BAV, dass Forschung und Entwicklung nicht über die Leistungsvereinbarung finanzierbar sind. Die Finanzierungsmöglichkeiten für eine Anpassung des Rollmaterials an neue technische Möglichkeiten haben die Bahnunternehmen zu konkretisieren. Investitionen in Fahrzeuge für selbstfahrende Züge sehen wir analog zum BAV als nicht zielführend und sehen ausser einer Verschwendung von Steuergeldern keinen Gewinn für unsere Kunden.

Wir werden eruieren, inwieweit ATO-Projekte weitergeführt und finanziert werden. In Anbetracht der aktuellen Lage in der Schweiz und dem Lokpersonalmangel ist ein sofortiger Stopp wohl die einzige verantwortbare Entscheidung.

Neue Kommunikations-Vorschriften FDV
In den Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV vom 1.7.2020 hat es Neuerungen zum Sprechverhalten und -disziplin sowie der Übermittlung von Befehlen gegen. Neu werden Zahlen mit Ziffer um Ziffer (Digit by Digit) gesprochen; also nicht mehr 14 sondern 1 - 4. Die ersten Gleisverwechslungen liessen nicht lange auf sich warten.

«Die Bezeichnung des Befehls wurde im Vorschriftentext vereinfacht und es wird ausschliesslich die Befehlsnummer verwendet (z. B.: Befehl 9).»

Probleme liessen nicht lange auf sich warten. Auszug aus SBB Betriebsrapporten:

«Mit den neuen Abgabezeiten «Sammelbefehle» sind Fahrten mit reduzierter Geschwindigkeit bei Verspätungen bis 10 Minuten pro Zug faktisch nicht mehr produzierbar. Folge davon in diesem Fall sind Zugausfälle.»

«Mit Digit by Digit dauert die Fahrbarmeldung mit FL-Schaltungen und Aufhebung am Stellwerk von 4:35 bis 4:44. Pünktliche Abfahrt Zug 3252 um 4:38 unrealistisch.»

Ein bitterer Effekt der neuen Sprachvorschriften sind Meldungen über Kollegen, welche sich nicht an die neuen Regeln halten. Denunzierungen, Misstrauen und Anfeindungen fördern die Sicherheit nicht.

Zur neuen Vorgabe bei der Übermittlung von mehrstelligen Zahlen und Buchstaben nach internationalen Buchstabierworten ist ein ausführlicher Bericht im nächsten LocoFolio geplant.

Flirt: Neu Reset wegen Gleitschutz
Aufgrund eines Softwareproblems beim Gleitschutz auf den Flirt 521 und 523 wird das Lokpersonal angewiesen, bis auf weiteres täglich ein Leittechnik-Reset durchzuführen.

Offenbar besteht das Problem, dass aufgrund eines überlaufenen Gleitschutzrechners ein Bremsversagen eingetreten war. Um dies künftig zu vermeiden, ist der Gleitschutzrechner nach 24 Tagen neu zu starten.

Der Reset ist bei der Erstinbetriebnahme durchzuführen. «Das Vorgehen gilt auch bei Mehrfachtraktion» und «Die Durchführung des Reset ist im Heft „Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen“ einzutragen, auch bei Fahrzeugen in Mehrfachtraktion

Aus der Anordnung geht nicht hervor, ob die Führerstände einzeln zu prüfen sind. Somit muss beispielsweise in Dreifach-Traktion davon ausgegangen werden, dass der Prozess sechs Mal durchgeführt werden soll. Da die Inbetriebnahmezeit nicht angepasst wurde, führt diese Weisung unweigerlich zu Zugverspätungen.

Selbstabfahrt bei den IR Zügen Chur - St. Gallen - Zürich
Der Versuch mit Selbstabfahrt des Lokführers ohne Abfahrerlaubnis durch das Zugpersonal auf Zügen mit FV Dosto (Bombi) ist abgeschlossen. Bereits in den ersten Tagen gab es Reklamationen von Seiten SBB Infrastruktur, da sie nicht über den Versuch informiert wurden. So unterblieb in Zürich die Abfahrerlaubnis, was natürlich sofort die Aufmerksamkeit des FDL weckt und zu Massnahmen Anlass gibt. Die mangelnde übergreifende Koordination offenbart sich auch hier.

Der LPV hat eine Info verfasst, in der er aus Sicherheitsgründen die Einführung der Selbstabfahrt im Fernverkehr kategorisch ablehnt. Wir verweisen auf die VSLF Sommer-Informationen Nr. 646 vom 3. August 2020.

Wir stimmen mit dem LPV überein, dass eine kundendienstliche Begleitung für unsere Kunden sicher ein Mehrwert ist und die Sicherheit der Reisenden gewährleistet sein muss. Betrieblich ist es wichtig, dass das Zugpersonal zum Schutz unserer Kunden jeweils die Schlusskontrollen an den Endbahnhöfen durchführt, da eine Kontrolle durch das Lokpersonal die Gleisbelegung unnötig verlängert.

Abgabe des FDV in Papierversion
Die SBB gibt die FDV nicht mehr in Papierversion ab, der Mitarbeiter kann jedoch die FDV und weitere Unterlagen bei der Firma ausdrucken. Weiter kann bei Minirex (Schweizer Eisenbahn-Revue) die FDV 2020 gekauft werden und SBB intern über «Fiori» abgerechnet werden. Das Motto bei der SBB ist: Schau’ selber.
Bei der BLS werden die FDV auf Nachfrage abgegeben.

Bestellung bei Minirex: verkauf@minirex.ch

Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV 2020)
Neuauflage mit Stand vom 1. Juli 2020
708 Seiten, 148x210 mm, broschiert, Fr. 28.-
Broschierte Ausgabe der Fahrdienstvorschriften. Bestellcode deutsch: XBUNFA20

Die Zeitschrift «Schweizer Eisenbahn-Revue» gibt es für VSLF Mitglieder im Abonnement mit einer Preisreduktion von 10%
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Umfrage zur Lohnentwicklung beim Lokpersonal bei allen Bahnen
Da bei verschiedenen Bahnen Verhandlungen über die Lohnsystematik anstehen, beabsichtigt der VSLF Daten zu sammeln, um die verschiedenen Möglichkeiten und Differenzen im Lohnaufstieg aufzuzeigen.

Dazu benötigen wir die Mithilfe des gesamten Lokpersonals. Auf der Homepage des VSLF findest du unter dem Link www.vslf.com/lohn eine Umfrage zur Lohnentwicklung.

Vielen Dank für deine Unterstützung!

VSLF Nr. 649, 2. September 2020, AD/FT/ME/MJ/HG