Keine Einigung bei Verhandlungen über Sparmassnahmen mit der SBB

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der SBB forderte diese vom Personal den Verzicht auf den individuellen Lohnaufstieg 2021 sowie zwei Ferientagen. Die VG konnte dem nicht zustimmen, weshalb die SBB jetzt das Schiedsgericht nach GAV anruft.

Neben den Verhandlungen über ein neues Lohnsystem hat die SBB zudem zu Gesprächen über Sparmassnahmen eingeladen. Die SBB beklagt einen Halbjahresverlust von 479 Millionen Franken, der nur zum Teil von der öffentlichen Hand getragen wird. Es ist davon auszugehen, dass die schlechte Auslastung der Züge anhält und auch im 2021 mit Verlusten zu rechnen ist.

Obwohl das systemrelevante Personal während der gesamten Corona-Zeit immer im Einsatz war, haben wir Verständnis für die angespannte Situation bei den Bahnen und der gesamten Volkswirtschaft.

Aufgrund der angespannten Situation verlangt die SBB vom Personal den Verzicht auf den individuellen Lohnaufstieg sowie zwei Ferientagen. Die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus VSLF, SEV, KVöV und transfair, haben sich als verantwortungsbewusste Sozialpartner bereit erklärt, über die Forderungen zu verhandeln.

Die individuelle Lohnentwicklung ILE (0,9%) und der einmalige Leistungsanteil ELA (0,4%) sowie der Verzicht auf generelle Lohnerhöhung sind an den Verhandlungen zum GAV 2015 für die Jahre 2019-2022 fest vereinbart worden. Im Gegenzug beteiligen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den krankheitsbedingten Fehltagekosten. Dies wurde an den damaligen Verhandlungen so vereinbart.

Da diese Forderung der SBB mit Nichtgewähren der ILE und ELA nur die neuen Mitarbeiter bei der SBB treffen und zu nachhaltigen Lohn-Einbussen führen würde, verzichteten wir auf ein Eintreten.

Dass der ehemalige CEO der SBB trotz seinem Rücktritt von seinen Verpflichtungen zeitgleich noch 450'000 Fr erhielt, wird mit vertraglichen Verpflichtungen begründet. Wir sehen die SBB in der gleichen Verantwortung, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber all ihren Angestellten einzuhalten.

Die geforderten Ferientage oder variable Arbeitszeiten und der Verzicht auf die ELA wäre ein möglicher Weg gewesen, der SBB entgegenzukommen. Dass innerhalb der SBB zahlreiche Mitarbeiter ihre Ferien von 2020 nach 2021 verschoben haben –entgegen den Vorgaben –  hat beim Personal grossen Unmut ausgelöst und den Druck auf die Verhandlungen erhöht.

Man konnte sich zu keinen Sparmassnahmen einigen.

Schiedsgericht wird angerufen
Aufgrund der Corona-bedingten Situation ist die SBB der Auffassung, dass die ILE und ELA nicht gewährt werden müssen, da diese analog zu den üblichen Lohnverhandlungen zu betrachten sind. Wir teilen diese Auffassung nicht, da mit den Vereinbarungen zum GAV 2015 die Aufstiege für 2019–2022 fest vereinbart wurden. Die SBB hat in der Folge das Schiedsgericht angerufen.

Die Gespräche über ein neues Lohnsystem sind davon nicht betroffen und werden im nächsten Jahr weitergeführt.

VSLF Nr. 654, 16. Dezember 2020, ME/DR/HG