Notfallübung im SBB Cargo Depot Goldau

Aufgrund der geplanten Aufhebung des Depotstandortes Goldau durch SBB Cargo auf Ende 2022, welche dem Personal Mitte November 2020 bekannt gegeben wurde, hat sich die Personalsituation nun unerwartet schnell verändert.

SBB Cargo seht sich gezwungen, einige Touren des Depot Goldau durch das Depot Rangierbahnhof Limmattal RBL fahren zu lassen. Nur so kann gemäss Cargo die Produktion überhaupt aufrechterhalten werden.

Nach Abklärungen hat sich SBB Cargo dazu entschieden, in einer Übergangsphase vom RBL Lokführer ohne Kenntnisse der italienischen Sprache bis nach Bellinzona fahren zu lassen. Dies sei als Notlösung gedacht und wird gemäss SBB Cargo langfristig nicht davon entbinden, von den Lokführern die Sprachprüfung auf Italienisch zu verlangen.
Um die Fahrten nach Bellinzona bewerkstelligen zu können, wird ab sofort für die Kollegen vom RBL mit Schulungen für den Gotthard-Basistunnel GBT und den umfangreichen Instruktions-Fahrten für diese Strecke begonnen.

Durch den Weggang mehrerer Kollegen zur SOB und weiteren Bahnen (bisher 6 FTE) müssen diese Wissensverluste nun durch Aufbau von neuem Wissen durch teure Instruktionen sichergestellt werden.

Der Aufbau eines flexiblen Lokführerpools am Standort in Goldau mit SBB Cargo und SBB Personenverkehr und allenfalls sogar mit der SOB wurde nicht angegangen und die unwirtschaftlichen und teuren Leistungsverschiebungen sind die Konsequenz daraus.

Auch im Standort Basel SBB Cargo sind die Auswirkungen, die wir vorhergesagt haben, bereits spürbar. Obwohl Basel-RB bereits zum FPW mehr Dienste als im Mengengerüst vorgesehen erhalten hat, kommen zum FPW-Jup2 bereits weitere Dienste von Goldau nach Basel. Darunter Dienste mit DB-Kundigkeiten in Basel, welche aufgrund der fehlenden Ausbildung schwierig einzuteilen sind.

Solange es sich die Bahnen leisten können, die Fähigkeiten des Lokpersonals innerhalb desselben Standortes nicht übergreifend und flexibel zu nutzen, ist der Notstand noch nicht so gross oder es fehlt an der Fähigkeit, dies zu bewerkstelligen.

VSLF Nr. 662, 10. Februar 2021 MG/RM/HG