Velotransport auf dem Arbeitsweg

Bisher durften Mitarbeitende (SBB und KTU) ihr Velo gratis mit dem ÖV transportieren, wenn auf einem der Arbeitswege kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Diese Regelung war leider nicht allen Transportunternehmungen bekannt und sollte deshalb ersatzlos aufgehoben werden.

Diese Abschaffung ist äusserst störend, betrifft sie vor allem Personal welches in extremen Schichtlagen arbeitet und mindestens einen Arbeitsweg nicht mit dem öV zurücklegen kann.
Zudem steht der Verzicht auf Gratis-Veloselbstverlad in krassem Gegensatz zu aktuellen klimapolitischen Zielen des Bundes. Da in den erwähnten Nachtzeiten kein öffentlicher Verkehr zur Verfügung steht, wird mangels Alternativen der Umstieg auf das Auto gefördert.
Neben dem Umwelt- und Gesundheitsgedanken kompensieren die eingesparten Kosten für Autoparkplätze im Kernbereich diese Mehraufwendungen um ein Mehrfaches.

Wie andere Verbände und Bahnen hat auch der VSLF den Verband öffentlicher Verkehr VöV angeschrieben und verlangt, eine pragmatische und unbürokratische Lösung zu finden.

Der Koordinationsausschuss-FVP (KoA-FVP) hat nun entschieden, der Umsetzung einer pragmatischen, internen Lösung der Transportunternehmen zuzustimmen. Unabhängig von der Lösung wird diese dann korrekt versteuert werden müssen.

Wir haben in der Folge die Bahnen angeschrieben und forderten diese dazu auf, den betroffenen MAIN auf Anfrage einen Velo-Pass zum FVP-GA zu offerieren.

Die Einsparungen an teuren Parkplätzen im Zentrumsbereich relativieren diese Kosten um ein Vielfaches.

VSLF Nr. 663, 22. Februar 2021 RM