Neue Arbeitsverträge bei SBB C International

Am Standort Muttenz wurde allen Mitarbeitern neue Arbeitsverträge zur Unterschrift zugestellt. Darin ist als Arbeitsort «Hauptsächlich Muttenz» und ein Passus zur Verleihung des Personals an die SBB und weiterer EVU an verschiedenen Standorten sowie die Verpflichtung zur Mehrarbeit, wenn es der Geschäftsgang erfordert, aufgeführt.

Nach Intervention des VSLF und einer anschliessenden Aussprache mit SBB C International HR konnten VSLF und SEV das weitere Vorgehen regeln.

Um weitere Unsicherheiten und Unklarheiten zu vermeiden, soll im GAV die Bedingungen des Personalverleihs integriert werden. Solange gelten die Punkte 1.2 und 1.3 der Arbeitsverträge nur für die Mitarbeitenden, die eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Personalverleih unterschrieben haben. Des Weiteren steht es jedem Mitarbeitenden frei, das Wort „Hauptsächlicher“ im Punkte 1.2 durchzustreichen.

Wir bedauern sehr, dass die, ohne vorherigen Einbeziehung der Sozialpartner erstellten Arbeitsverträge zu Unruhe unter den Mitarbeitenden geführt haben. Dank dem Entgegenwirken des VSLF sowie konstruktiven Vorschlägen unsererseits ist es möglich geworden, ohne grosse Aufwände die inakzeptablen Punkte in den Arbeitsverträgen gemäss GAV wie bisher zu regeln.

Dass Ausdrücke wie «Hauptsächlich Muttenz» bei uns sämtliche Alarmglocken läuten lassen ist nachvollziehbar, da dies übersetzt «vielleicht Muttenz oder ganze Schweiz» heisst und auch so umgesetzt werden könnte.

GAV Verhandlungen

Auf Wunsch von SBB Cargo International finden GAV Verhandlungen ab dem 16. März 2021 über die Weiterentwicklung und Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen statt. Neun Verhandlungstage sind fixiert. Festzuhalten ist, dass aus unserer Sicht einseitige Verschlechterungen von Arbeits- und Anstellungsbedingungen allein auf Kosten eines sozialen Lebens der ohnehin schon stark belastenden Angestellten im Schicht- und Wechseldienst nicht verhandelbar sind.

VSLF Nr. 665, 4. März 2021 RJ/HG