Verhandlungen über neues Lohnsystem bei der SBB AG abgeschlossen

Im Rahmen der GAV Verhandlungen 2019 wurde mit den Sozialpartnern vereinbart, das Lohnsystem GAV bis 2022 weiterzuentwickeln.

Das neu verhandelte Lohnsystem hat beim Lokpersonal SBB Produktion Personenverkehr folgende Auswirkungen:

Das Lokpersonal Kat. B bei SBB P und weitere Berufskategorien werden von der Lokführerkurve neu in die Basiskurve integriert. Als Kompensation werden diese Berufskategorien neu ein Anforderungsniveau (AN) höher eingereiht. Beim Lokpersonal Kat. B ergibt sich neu eine Bandbreite im AN «H» von CHF 70'566 (Minimallohn nach Ausbildung) bis CHF 103'554 (Maximallohn).

Für den Aufstieg des Lokpersonals werden neu jährlich 4,5% auf den Basiswert des Lohns gewährt, unabhängig der Lohnverhandlungen. Dies ergibt einen Durchlauf der Lohnbandbreite von 100% (Minimallohn) auf 146,25% (Maximallohn) in 10 Jahren.
Für die Überführung in das neue System wird der aktuelle Lohn (nicht die Jahre) am 1. Juni 2022 (mit Wirkung ab dem 1. Mai 2023) auf die neue Kurve übertragen und jährlich mit 4,5% erhöht (siehe Abbildung unten).

Zudem wurde eine Erhöhung der Bandbreiten bei den Anforderungsniveaus I/J/K/L/M beschlossen. Davon werden auch die CLP und PEX bei SBB P profitieren, allerdings ohne den beschleunigten Aufstieg wie beim Lokpersonal.

Lokführer der SBB Infrastruktur, welche bis anhin nicht auf der Lokführerkurve waren, werden gemäss den Vorgaben der anderen Berufskategorien überführt.
Das neue Lohnsystem betrifft die Lokführer SBB Cargo nicht, da SBB Cargo neu eine Konzerngesellschaft ist anstatt wie bisher eine Division.

Wir begrüssen, dass die SBB die dringend notwendigen Anpassungen des Aufstiegs beim Lokpersonal Produktion Personenverkehr endlich einführt und damit seine Marktfähigkeit für die Zukunft verbessert.

Alle Lokführer bei SBB P werden in Zukunft vom neuen Lohnsystem profitieren, al-lerdings in unterschiedlichem Masse. Je länger der Aufstieg eines Lokführers noch ist, desto mehr profitiert er vom beschleunigten Aufstieg. Zudem wird es zum ersten Mal keine Überholer mehr geben.

Diese Verbesserung, welche seit vielen Jahren auf sich warten liess, korrigiert wenigstens zum Teil die negativen Auswirkungen der Vision 2010 bei SBB Produktion Personenverkehr, die trotz der Kündigung im Jahre 2009 durch den VSLF ihre negativen Folgen beibehielten.

Das neue Lohnsystem verhindert beim Lokpersonal zukünftig Verzerrungen und Ungleichheiten im Lohngefüge, es ist einfach, transparent und garantiert eine hohe Akzeptanz.

Damit bietet sich dieses System als Basis und neuen Standard für das Lokpersonal bei allen Schweizer Bahnen an.

Der VSLF wird seine Mitglieder zeitnah noch ausführlicher informieren.

VSLF Nr. 675, 11. Mai 2021, ME/SG/HG