Vorübergehende Verständigung bei SBB Cargo International

Aufgrund von Umleitungsverkehren über Singen wird das Lokpersonal bei SBB Cargo International informiert, dass „Die individuelle bzw. persönliche Verständigung ist zur Zeit nicht mehr möglich.“ Einhergehend soll neu täglich das Einteilungstool «Zedas» konsultiert und kurzfristige Tourenänderungen beachtet werden.

Diese Ankündigung widerspricht den Verständigungsregeln und -fristen nach GAV, welche maximale Tourenänderungen von 30 Minuten vorsehen und muss daher als nicht verbindlich betrachtet werden.

Kann von Seite Mitarbeiter die erhöhte Flexibilität ausserhalb der GAV Regelungen nicht erbracht werden, ist der Einteiler oder Vorgesetzte darüber zu informieren. Bei arbeitsrechtlichen Problemen bieten wir unsere Unterstützung an.

Der Druck für eine Flexibilisierung der Bekanntgabe der Arbeitszeit für das Lokpersonal nimmt allgemein laufend zu. Eine schleichende Verwässerung zu Ungunsten einer Personalkategorie aufgrund vermehrter Bautätigkeiten und Umleitungen bedeutet eine Übertragung des unternehmerischen Risikos auf die Angestellten.

Diesbezügliche GAV-Forderungen müssten mindestens kompensiert werden.

VSLF Nr. 688, 30. August 2021 RJ/HG