Neuregelung der Fahrvergünstigung FVP

Das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die Arbeitnehmerverbände SEV, VPOD und transfair haben sich im Juli 2021 darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2022 gestaffelt bis 2024 neue Regelungen für die Fahrvergünstigung für das Personal des öV (FVP) umgesetzt werden. Ziel war es, für die FVP-Regelungen eine transparente, sozial-verträgliche und subventionsrechtskompatible Lösung zu finden.

Dass der Druck auf die FVP gewachsen ist, liegt wohl auch in der Ausweitung der Bezugsberechtigten Unternehmungen in der vergangenen Zeit.

Neu gilt für die Transportunternehmen (TU) beim Einkauf des FVP-GA für ihre Mit-arbeitenden sowie Angehörige und Pensionierte ein reduzierter Rabattsatz von 20 und 35 Prozent gegenüber dem kommerziellen GA-Preis; bisher waren es zwi-schen 30 und 82 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner sowie Angehörige der Mitarbeitenden, die zum Umsetzungszeitpunkt der Neuregelung bereits ein GA-FVP besitzen, gilt eine weitgehende Besitzstandgarantie.
Die künftig höheren Kosten für den GA-Einkauf können die TU in den subventions-berechtigten Verkehrssparten beim Bund und den Kantonen geltend machen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Vereinbarung genehmigt.

Mit dem VöV fanden in der Folge Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung statt. Der Verhandlungsrahmen war aufgrund der Vorgaben des UVEK und des BAV äusserst klein. Beteiligt waren die Personalvertreter-Organisationen SEV, KVöV, transfair, der Verband des Personals Öffentlicher Dienste (VPOD), der Ge-werkschaft Medien und Kommunikation (Syndicom) sowie der VSLF.

Zu welchem Preis die verschiedenen TU das GA-FVP abgeben werden ist erst zum Teil bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die FVP 2. Klasse weiterhin gratis ab-gegeben werden. Ebenso ist davon auszugehen, dass teilweise die FVP 1. Klasse teurer werden.
Familienangehörige und pensionierte öV-Angestellte erhalten einen Rabatt von 50 % auf das GA und auf FVP-Tageskarten. Auf FVP-Tages-Klassenwechsel gibt es ebenfalls 50 % Rabatt.
Unverändert bleibt, dass alle Mitarbeitenden auch in Zukunft das GA-FVP zu einem Teil als Einkommen versteuern müssen.

Die SBB und andere Bahnen betonen, dass das GA-FVP nach wie vor ein Lohnbe-standteil sei und für die Attraktivität des Arbeitgebers wichtig ist. Störend und nicht begründbar ist, dass nach wie vor das GA-FVP 1. Klasse mit höherem Lohn immer günstiger oder sogar gratis wird.

VSLF Nr. 699, 18. November 2021, MJ/HG