SBB-Personenverkehr entfernt Touren über Ostern

Infolge unklarem Gotthard-Konzept im Reisezugverkehr an Ostern sollen bei den Gruppen 1 und 11 in Zürich, der Gruppe 4 in Luzern sowie allen Lokführern der Standorte Bellinzona und Chiasso an den vier Ostertagen sämtliche zugeteilten Arbeitsschichten gestrichen werden. Es sollen lediglich die Schichtlage für Früh- oder Spätschicht beibehalten werden, Mittelschichten sollen durch Reserve ersetzt werden. Bei allfälligen bereits geplanten privaten Terminen soll mit der Einteilung Kontakt aufgenommen oder ein entsprechender Wunsch eingegeben werden. Ursächlich dafür soll eine fehlende Betriebsbewilligung durch das BAV sein. 

An den übrigen Standorten in der Schweiz kann es zu verschiedenen Anpassungen aufgrund der geänderten Fahrzeugeinsätze kommen. Voraussichtlich muss die pünktliche Fertigstellung der Monatseinteilung für den März 2024 (Stichtag 19. Februar 2024) für viele Lokführer in der Schweiz in Frage gestellt werden, wie dies bereits im November 2023 der Fall war.

Seit Jahren wird sowohl die Zuteilung als auch die Änderung der Arbeitszeiten immer kurzfristiger. Eine verlässliche Planung der Freizeit um den Dienstplan herum wird immer schwieriger. Zusätzlich zeigt sich, dass es durch die immer kleineren Gruppen mit gesonderten Strecken- und Fahrzeugkundigkeiten zu vielen zusätzlichen spontanen Dienständerungen kommt.

Der VSLF lehnt die angekündigten Massnahmen ab. Präventives Steichen der Arbeitsschichten zur einfacheren Einteilung ist eine sehr einseitige Massnahme zulasten des Lokpersonals. Es kann auch bei länger dauernden Streckensperrungen nicht sein, dass zusätzlich zu Mehrleistungen auch noch in die Freizeit des Lokpersonals eingegriffen wird.

Es ist eine Tatsache, dass der Beruf des Lokführer zu unterschiedlichen Zeiten zu leisten ist. Wir machen aber darauf auch aufmerksam, dass das Lokpersonal seit dem Unglück im GBT und noch bis voraussichtlich September 2024 beim Personen- und Güterverkehr laufend zusätzlichen Effort leisten muss. Dies betrifft primär das gesamte Tessin und Teile der Depots Luzern und Zürich.

Vielleicht wäre etwas mehr als das übliche Dankeschön und der Bitte um Verständnis angezeigt. Eine effektive Honorierung der grundsätzlich laufend erbrachten Mehrleistung des Lokpersonals wäre seit langem plausibel begründbar und dementsprechend endlich angezeigt. 

VSLF Nr. 799, 15. Jan. 2024 FB