Einigung bei den Lohnverhandlungen bei der BLS AG

Die Verhandlungsgemeinschaft aus SEV, transfair und VSLF hat sich mit der BLS bei den diesjährigen Lohnverhandlungen eine Einigung erzielt. Es konnte ein Gesamtpaket von 2.7% der Lohnsumme ausgehandelt werden. 

Dazu gehört eine generelle Lohnerhöhung von 1.2%, diese ist asymmetrisch aufgeteilt. Die Lohnklassen 1 bis 14 erhalten 1.7%, die Lohnklassen 15 bis 28 1%. Somit konnte in den unteren Lohnklassen die Teuerung besser ausgeglichen werden. Dazu wird eine Einmalprämie von 0.6%, was CHF 600.00 pro Mitarbeiter bei Vollbeschäftigung entspricht, mit dem Dezemberlohn ausbezahlt. Weitere 0.9% ergeben sich aus dem Lohnsystem, was dem Aufstieg nach GAV entspricht. 

Zusätzlich wurde noch eine Einigung bei der Finanzierung des 1. Klasse FVP erzielt.

Das FVP 1. Klasse wird für die Mitarbeiter teurer. Die freiwerdende Lohnsumme speist die BLS als zusätzliche 0.5% in das Lohnsystem. Somit wird diese Nachhaltig und es profitieren alle Mitarbeiter davon. Ebenso konnte noch ausgehandelt werden, dass der Aufschlag des FVP 1. Klasse auf zwei Jahre aufgeteilt wird. Aktuell beträgt der Aufpreis des FVP 1. Klasse CHF 632.00. Ab 1. April 2024 kostet er CHF 1141.00 und ab 1. April 2025 CHF 1641.00. Die 0.5% Lohnerhöhung entsprechen beim Lokpersonal ca. CHF 500.00, welche nachhaltig jedes Jahr beim Lohn einfliessen. Somit ist die effektive Erhöhung des FVP 1. Klasse ab dem 1. April 2025 CHF 500.00.

Wir sind uns bewusst, dass für die Besitzer des FVP 1. Klasse der Preis ansteigt. Jedoch profitieren bei dieser Regelung auch jene, welche einen FVP 2. Klasse besitzen, was rund 2/3 der Mitarbeitenden ausmacht. Die BLS hätte die Finanzierung des FVP 1. Klasse jederzeit einseitig beenden können. 

Somit sind die 0.5 Lohnprozent nachhaltiger und es profitieren alle davon. Auch wird der Steuerwert des FVP 1. Klasse durch den höheren Selbstkostenanteil mitberücksichtig und dies ergibt zusätzlich noch eine Einsparung. 

Diese Lohnmassnahmen gelten für alle Angestellten mit GAV bei der BLS AG und treten auf den 1. April 2024 in Kraft, die Einmalprämie wird mit dem Dezemberlohn 2023 ausbezahlt. 

Die Teuerung und die gesunkene Kaufkraft war ein grosses Thema in diesem Jahr. Ebenso das ganze wirtschaftliche Umfeld. Dadurch waren die Verhandlungen anspruchsvoll. Mit dem vorliegenden Verhandlungsresultat konnten diese Umstände etwas aufgefangen werden und kann als ein gutes Ergebnis gewertet werden.

VSLF Nr. 793, 14. Dez. 2023 CG/AA