SBB Cargo International: Touren mit neuen Arbeitszeitregelungen bereits ab Fahrplanwechsel 22/23

Am 1. Januar 2023 tritt der neue GAV in Kraft; die neuen Arbeitszeitregelungen in den Einteilungen gelten jedoch nach einem Entscheid von SBB Cargo International bereits ab dem Fahrplanwechsel. Wünschen die Lokführer auf die neuen erweiterten Belastungen bis 31.12. gemäss dem neuen GAV zu verzichten, können sich diese melden und die Dienste werden angepasst.

Allerseitige Aussagen, dass der neue GAV einen Mehrwert für alle Angestellten ohne gravierende Auswirkungen zu Lasten des Lokpersonals bringt, erweisen sich jetzt als relativ.

Die neuen Regelungen gelten definitiv ab 1. Januar 2023. Die wichtigsten Punkte sind:

Nachttouren, welche 2 Kalendertage umfassen, enden neu vor 07:00 statt 06:00 Uhr. Unter Mitwirkung der Personalvertretung um 08:00 Uhr. Hier haben wir die Zusage, dass kein zusätzlicher Druck entstehen soll und dass ein «Nein» des LF akzeptiert wird. Die Verantwortung liegt nun stärker beim LF.

Pausenzuschläge werden nicht mehr auf die Höchstarbeitszeit angerechnet. Die effektive Mehrarbeit erhöht sich entsprechend der Pausenlänge.

Arbeitsschichten mit weniger als sechs Stunden Arbeitszeit dürfen im Rahmen von Vereinbarungen mit der Personalvertretung eingeteilt werden.

Ruheschicht: Die Ruheschicht kann in der Jahres- bzw. JUP-Einteilung durch Zustimmung der Personalvertreter auf 9 Stunden zwischen zwei arbeitsfreien Tagen statt bisher grundsätzlich 12 Stunden gekürzt werden.

Tourenänderung: Bei Tourenänderungen kann die Dienstschicht um insgesamt 60 Min. statt bisher 30 Min. ohne Zustimmung bis Vortag 17 Uhr verlängert werden. Der Arbeitsbeginn und das Dienstende pro Tour dürfen um je 30 Min. verschoben werden.

Wir bedauern, dass die allgegenwärtigen Bedürfnisse der Angestellten nach zeitlicher Flexibilität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie für das Lokpersonal nicht erreicht wurden, im Gegenteil.

Dass die Lokführer wählen können, ob sie bis Silvester nach neuen oder alten GAV arbeiten möchten, ist eine pragmatische und sinnvolle Lösung von SBB CI.

VSLF Nr. 740, 7. November 2022 KA