Archiv SOB


2024

Mitgliederausflug 20.09.2024 Kraftwerk Linth Limmern


2023

Einigung bei den Lohnverhandlungen 2024 SOB AG

SEV / VSLF / transfair / SOB

22. November 2023

Die Sozialpartner haben gemeinsam in der Verhandlungsrunde vom 17. November 2023 eine einvernehmliche Lösung zur Lohnentwicklung 2024 gefunden.

Erhöhung der Lohnsumme um 2,7%

Die Sozialpartner haben sich auf die Erhöhung der Lohnsumme um 2,7% für die Lohnentwicklung 2024 gemäss Lohnsystem SOB geeinigt. Damit bedienen wir das Lohnsystem der SOB überproportional. Es war dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und den Sozialpartnern wichtig, das hohe Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu honorieren und auch den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Höheres Maximum für Lohnbänder

Ergänzend heben wir die Lohnbänder der SOB per 1. Januar 2024 um 2% an. Damit profitieren auch jene Mitarbeitenden von einer Lohnerhöhung, die bereits heute das im GAV vereinbarte Lohnband-Maximum erreicht haben oder kurz davorstehen. Durch die weitere Erhöhung des Lohnband-Maximums (2023: 3%; 2024: 2%) vergrössert sich generell das Aufstiegspotenzial und die Marktfähigkeit der SOB als attraktive Arbeitgeberin.

Anpassungen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der SOB

Aktuell arbeiten wir an den Änderungen des GAV. Die Verhandlungen hierzu laufen und werden wie geplant im ersten Quartal des Jahres 2024 finalisiert und euch anschliessend kommuniziert.
Die konstruktive Zusammenarbeit in der Verhandlung hat zu einem Ergebnis geführt, das alle Beteiligten zufriedenstellt.

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Claude Meier – SEV (+41 77 505 00 12)
Werner Rüegg – transfair (+41 79 610 70 10)
Erich Bachmann – VSLF (+41 51 282 72 09)
Jrene Gujan – SOB (+41 58 580 73 06)

VSLF Nr. 785, 23. November 2023


2022

Anpassung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) SOB

Unsere Umfrage zur neuen Pausenregelung ergab folgendes Ergebnis:
Bei einer Stimmbeteiligung von 55% lehnten 72 Kolleginnen und Kollegen (92% der Abstimmenden) die vorliegenden Anpassungen des GAV ab.

Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesamtpakets ist die vorliegende Pausenregelung. Die Verbesserungen der Sonntagszulage, Zeitzuschlag am Morgen und der Vaterschaftsurlaub für das gesamte Personal werden einzig durch die zwei Berufskategorien Zug- und Lokpersonal kompensiert. Dies ist nicht akzeptabel.

Wir waren stets bereit, Anpassungen in den heutigen Regelungen vorzunehmen, solange sie gleichwertig sind. Die vorgeschlagene Pausenregelung wird vom VSLF seit Jahren abgelehnt; die Gründe dafür gelten nach wie vor.

Im Heft Sonderzug Nr. 03/24. Jan./2022 wird das Personal darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Anpassungen nur als Gesamtpaket angenommen oder abgelehnt werden können. Dies ist verhandlungstechnisch korrekt und wird vom VSLF akzeptiert.

Mit der fehlenden Opfersymmetrie setzt die SOB ein fatales Zeichen an die Berufsgruppen, die in der heutigen angespannten Personalsituation ein Schlüsselfaktor sind für eine erfolgreiche Positionierung der SOB im zunehmend schwierigen Wettbewerb der Bahnen.

Wir bleiben nach wie vor konstruktiv und gesprächsbereit.

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Für den Vorstand VSLF SOB
Erich Bachmann
Leiter VSLF SOB a.i.

27. Januar 2022

GAV-Verhandlungsergebnis von Arbeitnehmerseite abgelehnt

SEV / VSLF / transfair / SOB

16. März 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit dem SOBsonderzug 02 vom 14. Januar 2022 haben wir euch über die Resultate der Verhandlungen der Sozialpartner zu den geplanten Anpassungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) SOB informiert. Final entscheiden die Mitglieder der drei Verhandlungspartner SEV, transfair und VSLF über die Inkraft- setzung des Gesamtpakets an verhandelten Änderungen im GAV und dessen Anhänge. Die Mitglieder- versammlungen bzw. Mitgliederbefragungen sind nun abgeschlossen und die Resultate liegen vor.

Die Mitglieder der Mehrheit der Gewerkschaften – namentlich VSLF und SEV – sind den Empfehlungen der Verhandlungsdelegation nicht gefolgt. Somit können die geplanten Anpassungen des GAV und der Anhänge zum GAV nicht umgesetzt werden, da ein einstimmiges Resultat Voraussetzung ist.

Ausschlaggebend für das negative Resultat waren die vorgeschlagenen Änderungen der Pausenrege- lungen im Anhang 10, Ziffer 6.1 – 6.7, die für die dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterstellten Mitarbeiten- den gelten. Es ist der Verhandlungsdelegation nicht gelungen, einheitlich und verständlich die Ausgewo- genheit der Vorschläge zu vermitteln, was teilweise auch zu Irritationen geführt hat. Mit der Ablehnung ist das verhandelte Gesamtpaket gescheitert, und somit können auch alle anderen Punkte nicht in Kraft treten.

Der GAV bleibt somit auf dem Stand vom 01.01.2019. Einzig administrative Änderungen, die sich aus der Neuorganisation (Transport statt Verkehr) und der Gesetzesanpassung (Vaterschaftsurlaub, Betreuung von Angehörigen) ergeben, werden vorgenommen.

Welche konkreten Schritte im laufenden Jahr in Bezug auf Anpassungen im GAV angegangen werden, ist zurzeit offen. Als erstes ist zu klären, wie bei den zukünftigen Verhandlungen gemeinsam die im GAV definierte Ausgewogenheit und Interessensabwägung im Sinn der Gesamtunternehmen sichergestellt werden kann.

Claude Meier – SEV
Werner Rüegg – transfair
Erich Bachmann – VSLF Marianne Reisner-Schmid – SOB

Schweizerische Südostbahn AG

19033207

Fehlende Zulagen im Juli-Lohn LP SOB

Die SOB HR hat informiert, dass beim Lokpersonal im Monat Juli keine Zeit- und Spesenzahlungen ausbezahlt wurden. Grund dafür sei eine nicht erfolgte Datenaufbereitung aus dem RailOpt. Eine finale Prüfung und Freigabe kann erst am 2. August erfolgen.
Fehler können passieren.

Dass die Mitteilung vorerst in einem einfachen E-Mail ohne Entschuldigung und mit Absender "HR@sob.ch" und Unterzeichnung "P&O-P" an das Lokpersonal erfolgte, erwartet man nicht von einem bisher familiären Betrieb. Offenbar haben sich auch bei der SOB die anonymen Team-Strukturen durchgesetzt.

Der VSLF hat die Leitung der SOB darum gebeten, den Vorfall dem Personal entsprechend zu kommunizieren.

Weiter hat die SOB unsere Anfrage bestätigt, dass auf Wunsch der Mitarbeitenden bei individueller Notlage die ausstehenden Zahlungen auch sofort getätigt werden. Eine kurze Mitteilung an Frau Laura Neruda oder den Vorgesetzten wird erbeten.


VSLF Nr. 721, 26. Juli 2022 EB/HG

Einladung Mitgliederversammlung / Info-Anlass VSLF SOB

Mittwoch 11. Mai 2022 Schmerikon, Rest. Seehof, 14.30 Uhr

Im Vordergrund stehen Infos was bis anhin gelaufen ist, aktuelle Infos zur GAV und Vorstellung neuer Leiter SOB. Wir freuen uns über einen regen Austausch.

Alle Versammlungsbesucher sind anschliessend zum offerierten Apéro und gemütlichem Zusammensein herzlich eingeladen.

Für’s Organisatorische bitten wir Euch um eine Anmeldung bei:

buergler.fam(at)bluewin.ch

bis Ende April.

Mit kollegialen Grüssen Erich Bachmann
Leiter VSLF SOB a.i.


2021


2020

Entscheid SOB - SBB zum Fernverkehr Chur - Zürich - Bern

Dieser Tage wurde das Lokpersonal von SBB Personenverkehr in der Südostschweiz über den Entscheid betreffend dem Produktionskonzept Aare - Linth informiert, dass die RE Züge auf der Linie Chur - Zürich ab Dezember 2021 vollständig durch SOB Lokpersonal gefahren werden. Die in der gleichen Kooperation von der SOB zu erbringenden Leistungen Zürich -Burgdorf - Bern werden hingegen weiterhin vom Lokpersonal SBB Personenverkehr erbracht.

Zwischen Chur - Zürich - Bern werden in zwei Umläufen FV Dosto der SBB eingesetzt, die zwischen Chur und Zürich ebenfalls durch das Lokpersonal der SOB gefahren werden. 

Dieser Entscheid hat weitreichende Auswirkungen auf den SBB-Depotstandort Chur. 

Eine Versetzung in die am nächsten liegenden Depotstandorte wird problematisch, da auch in Sargans und Ziegelbrücke Leistungen wegfallen werden. Verstärkt wird dieser Effekt zusätzlich durch Änderungen im Regionalverkehr mit der Übernahme der S6 Rapperswil - Schwanden - Linthal durch die SOB.

Bisheriges Vorgehen VSLF 

Nach dem Entscheid über die Kooperation SBB - SOB im FV (Chur - Zürich - Bern und Gotthard Bergstrecke – Zürich / Luzern - Basel) vom Juli 2017 hat uns die damalige Leiterin SBB Personenverkehr Jeannine Pilloud einen engen Kontakt mit den Sozialpartnern zugesichert und erklärt, dass jegliche Verunsicherung bei den Mitarbeitenden Gift für dieses Projekt wäre.

An einem Treffen im Dezember 2017 mit Toni Häne, dazumal Leiter Verkehr SBB P, und Reto Liechti, dazumal Leiter Fernverkehr SBB P, wurde uns bereits aufgezeigt, dass die LF ihre Leistungen grundsätzlich getrennt erbringen sollen. Toni Häne bekräftigte jedoch, dass ein gemischter Einsatz auf den Fahrzeugen vorgesehen und wichtig sei. Für den neuen gemischten SOB/SBB Standort Erstfeld trifft dies zu, was wir begrüssen.

Zu diesem Treffen hat der VSLF ein Dossier «Mögliche Auswirkungen der Neuvergabe der Fernverkehrskonzessionen durch das BAV» erarbeitet. (Dieses kann auf der VSLF Homepage unter Sektion Ostschweiz heruntergeladen werden). Darin legen wir fundiert dar, dass ein EVU-übergreifender Einsatz von LP die produktivste Lösung für beide Unternehmen ist. 

Diese Einschätzung wurde auch von den damaligen Planern so bestätigt.

Noch im Herbst 2018 wurde von Seiten SBB von einer Produktionskooperation des Lokpersonals gesprochen.

Wir haben an zahlreichen Sozialpartnertreffen mit der SOB wie auch der SBB auf die Vorteile hingewiesen, zumal mit einem gemischten Einsatz nicht nur die Produktivität optimiert wird, sondern es auch positive Auswirkungen auf das Störungsmanagement, Baustellenplanungen sowie die Personalzufriedenheit und Personalgewinnung generiert.

Aktueller Entscheid

Nun müssen wir feststellen, dass der aktuell kommunizierte Entscheid bereits viel früher beschlossen und verfolgt wurde. Von Seiten SBB informierten die verantwortlichen Stellen bei O-BP-ZFR die betroffenen Standorte Chur, Sargans, Ziegelbrücke und Rapperswil per e-Mail.

Es ist unschwer zu erkennen, dass die SOB sich in der Ostschweiz durchsetzen konnte und versuchen wird, diese Leistungen selber zu erbringen. 

Zudem ist kein grosses Interesse von ZFR spürbar, diese Leistungen zu behalten. Vielleicht erhofft man sich damit sogar Erleichterungen zum heutigen massiven Unterbestand beim LP.

Dass die nun bevorstehenden Depotstandortwechsel der Churer LF von Chur nach Zürich (täglich 240 km oder Umzug) aktuell noch mit den Aussagen: «Veränderung kann aber auch eine Chance sein», «sich dagegen zu wehren, wird uns nicht weiter bringen» und «Wir müssen uns mit Qualität und Leistung empfehlen» banalisiert werden, spricht Bände. Die Loyalität gegenüber dem eigenen Lokpersonal vor Ort scheint bei der Leitung ZFR sowie deren Vertretern in der Region leider abhanden gekommen zu sein.

Nach unseren Informationen plant die SOB keinen Depotstandort Chur. Ausgebaut werden soll stattdessen der bereits vorhandene Depotstandort Sargans. Ob mit (Auto-)Fahrten oder Übernachtungen, die Unwirtschaftlichkeit ist offensichtlich. Notwendige Verstärkungen und Schwächungen in Zürich und Chur müssten in der Logik auch von SOB LP ausgeführt werden, was Leerfahrten und unwirtschaftliche Dienste generiert. 

Für viele SBB-Standorte im Westen wird es zu Leistungsreduktionen oder Beendigung der Leistungen nach Chur kommen.

Beurteilung des Entscheids

Wir stellen fest, dass mittlerweile neben SBB LF auch die Kollegen von Thurbo und neu der SOB auf dem FV Dosto sicher fahren. Somit ist der Beweis erbracht, dass der polyvalente Einsatz von LP auf verschiedensten Fahrzeugen und Linien Einsparungen bringt. Einem gemischten, sinnvollen und logischen Einsatz auf der Linie Chur - Zürich wie auch Zürich - Bern würde nichts im Wege stehen.

Wir betonen, dass wir nichts gegen Leistungen von SOB Kollegen auf SBB Linien und SBB Fahrzeugen haben. Der logische EVU-übergreifende Einsatz ist seit über 100 Jahren Alltag.

Weiteres Vorgehen

Kollegen in Chur haben bereits mit einer Unterschrift-Sammlung für einen Brief an Toni Häne begonnen. Die PeKo muss sich der Sache annehmen. 

Der VSLF hat die verantwortlichen Stellen bei der SOB und SBB angeschrieben und verlangt eine Aussprache, um den bekanntgegebenen Entscheid richtig zu beurteilen und das weiter Vorgehen zu begründen. 

 

VSLF Nr. 625, 30. Januar 2020 HG/SG

Abstimmungsresultate der SGV 2020

Aufgrund der ausserordentlichen Situation wegen Covid-19 mussten wir die Generalversammlung der Sektion Ostschweiz am 13.11.2020 leider ausfallen lassen.
Der Vorstand der Sektion Ostschweiz hat im Rahmen seiner Kompetenzen mit der Unterstützung der GRPK beschlossen, die Abstimmungen der Punkte in der Traktandenliste mit den Delegierten der Sektion Ostschweiz in Zirkularform abzuhalten.

Die Resultate der Abstimmung findet ihr hier.

Vielen Dank den Delegierten für euer Vertrauen, die Abstimmungen sind fast alle einstimmig erfolgt.

Und herzliche Gratulation den frischgewählten Vorstandsmitgliedern Michael Hefti, neuer Leiter SOB, und Martin Mock, neuer Kassier Sektion Ostschweiz.
Viel Erfolg und Erfüllung in eurer neuen Funktion.

Besten Dank auch Adrian Donau für die Organisation des Versands, und Claudio Beati sowie Fredy Oertel von der GRPK für die Auswertungen.

Wir hoffen, dass der Spuk hoffentlich bald ein Ende hat und wir uns wieder treffen können auf einen Austausch.
Bliibet xund.

Im Namen des Vorstands:
Stephan Gut


Einladung Mitgliederversammlung VSLF-SOB

Alle Lokführer – Kolleg(inn)en der SOB sowie die Kollegen

vom SBB Depot Erstfeld sind herzlich willkommen

Mitgliederversammlung VSLF - SOB

Montag, 21. September 2020 Schmerikon, Rest. Seehof; 14:15 Uhr

Wir freuen uns, dass von der SOB Daniel Garcia (Leiter Transport), Dieter Ugolini (Leiter Lokpersonal) und Roland Alder (OLF / Prüfungsexperte) sowie vom VSLF Hubert Giger (Präsident), Stephan Gut (Präsident Ostschweiz), Christoph Jud (Vizepräsident und Leiter P Ostschweiz), sowie Michael Burri (Leiter VSLF- Thurbo) als kompetente Diskussionspartner zur Verfügung stehen.

Im 1. Teil berichten wir aus der Verbandstätigkeit vom VSLF allgemein und im Speziellen bei der SOB. Zusätzlich stehen Wahlen ins Führungsgremium VSLF-SOB an

Im Teil 2 informieren uns Daniel Garcia, Dieter Ugolini und Roland Alder über den aktuellen Planungsstand der Produktionsgemeinschaft im Fernverkehr mit der SBB. Auch im Regionalverkehr stehen Änderungen an. Viele Detailfragen mussten geklärt werden. Die Planungsphase weicht bald der mit Spannung erwarteten Stunde der Umsetzung.

In der folgenden offenen Diskussionsrunde stellen sich die Gäste den aufkommenden Fragen. An Diskussionsstoff wird es nicht mangeln. Es bietet sich allen Versammlungsbesuchern die Gelegenheit zur aktiven Teilnahme.

Traktanden:
Teil 1, ab 14:15 Uhr

1. Begrüssung
2. Hubert Giger, Präsident VSLF: Informationen aus dem Verbandsvorstand
3. Stephan Gut, Präsident Ostschweiz: Informationen aus der Sektion
4. Allgemeine Informationen aus der Gruppe SOB
5. Wahlen
6. Anträge
7. Verschiedenes

Pause
Teil 2, ab 16:00 Uhr

8. Daniel Garcia, Dieter Ugolini und Roland Alder: Aktuelle Themen aus der Abteilung Transport
9. Offene Diskussion

Anträge sind schriftlich bis spätestens am 15. September 2020 an die Unterzeichnenden einzureichen.

Alle Versammlungsbesucher sind zum anschliessenden, vom VSLF-SOB offerierten Apéro eingeladen. Auch nicht im VSLF organisierten Lokführer – Kolleg(inn)en stehen die Türen offen.

Mit kollegialen Grüssen
Ruedi Brunner, Leiter - SOB
Erich Bachmann, Leiter - SOB - Süd

VSLF-SOB / 2020 Nr. 3 / 18. August 2020 R.Br


2019

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Schiedsgerichtsverfahren eröffnet

Mitgliederversammlung SOB 2019

Ankündigung Mitgliederversammlung 2019

SOB auf Konfrontationskurs

Im Fernverkehr spielt die SOB mit der SBB auf Kooperation. Im Umgang mit den Sozialpartnern geht sie aber auf Konfrontation.

Schiedsgerichtsverfahren eröffnet

In der Auseinandersetzung betreffend anrechenbarem Lohnbandfaktor beim Lok- und Zugpersonal war die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus SEV, transfair und VSLF bestrebt, die Angelegenheit auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Über den Zeitraum von beinahe einem Jahr wurden mehrere Anläufe dazu gestartet. Leider verpufften alle Bemühungen, die SOB zur Umsetzung gemäss GAV-Vereinbarung zu bewegen.

Um die Angelegenheit rückwirkend per 2018 richtig stellen zu können, hat die Verhandlungsgemeinschaft nun von der im GAV Art. 2.4 genannten Möglichkeit eines Schiedsgerichtsverfahren Gebrauch gemacht.

Mit einem rechtsgültigen Urteil kann bis zur nächsten Lohnverhandlung im Herbst 2019 gerechnet werden.

Lohnverhandlung 2019

Bereits Ende November hat die SOB in einem Schreiben an die Mitarbeitenden mitgeteilt, dass es bei den Lohnverhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Sie legt somit die Lohnerhöhungen per 2019 einseitig fest. Die Lohnanpassungen für die Mitarbeitenden im Aufstieg werden im Minimum gemäss den Mindestbestimmungen des GAV-Lohnsystems finanziert. Für die Verhandlungsgemeinschaft war dieses Lohnangebot der SOB inakzeptabel.

Die Jahresteuerung 2018 beträgt ein Prozent. Eine generelle Lohnerhöhung in diesem Ausmass zum Ausgleich des Nettolohnverlustes wäre angebracht gewesen. Kommt hinzu, dass die SOB seit 6 Jahren keine generelle Lohnerhöhung mehr gewährt hat. Die steigenden Krankenkassenprämien haben bereits in den letzten Jahren ein Loch ins Portemonnaie gefressen. Die SOB verweigerte eine generelle Lohnerhöhung jedoch bis zum Schluss der Verhandlungen, während viele andere ÖV-Unternehmen einer solchen angesichts der Teuerung endlich wieder einmal zustimmen konnten.

Dabei ist in Artikel 2.2 GAV eindeutig festgehalten, dass die «Entwicklung der Lebenshaltungskosten / Kaufkraft» bei den Lohnverhandlungen zu berücksichtigen ist. Die individuellen Lohnerhöhungen können von der SOB nicht als Ersatz für den Teuerungsausgleich verkauft werden. Diese dienen nämlich dazu, die steigende Berufserfahrung in den Lohnbändern über einen sich entwickelnden Lohn abzugelten. 

Das bescheidene Angebot der SOB wird dadurch untermauert, dass die per 01.07.2018 wegfallenden Sanierungskosten der Pensionskasse wie auch die per 2019 sinkenden Nichtbetriebsunfall-Versicherungsprämien (NBU) in ihrem Schreiben mit der Lohnrunde in Verbindung gebracht werden.

GAV-Anhang X (BAR) weitgehend unverändert

Im Laufe des Jahres 2018 fanden intensive Verhandlungen über eine Anpassung des GAV bzw. dessen Anhang X statt. Dieser enthält die Arbeitszeitregelungen für Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit. Aufgrund der neuen AZG-Verordnungen mussten einige kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Die gewichtigste Neuerung in der AZGV betrifft eindeutig die Pausenregelung bzw. die Zeitzuschläge für Auswärtspausen. 

Die SOB nahm die Gesetzesänderung zum Anlass für einen massiven Angriff auf den GAV. Denn dort drin sind die Pausenregelungen der SOB mit den Sozialpartnern vereinbart. Die heute bezahlten verkürzten Pausen von 30 bis 49 Minuten wollte die SOB ersatzlos streichen. Sämtliche Pausen länger als 30 Minuten sollten künftig unbezahlt sein. Erst als die Gewerkschaften ihre Vorschläge für mögliche Gegenmassnahmen (z.B. Erhöhung der Nachtzuschläge, Erhöhung der Sonntagszulagen) eingebracht hatten, kamen Verhandlungen zustande. Dabei mussten wir jedoch feststellen, dass die SOB nicht im Geringsten daran interessiert war, den Produktivitätsgewinn den sie aus neuerdings unbezahlten Pausen ziehen könnte, in einer fairen Art und Weise mit dem Personal zu teilen.

Wir wurden konfrontiert mit einer erstaunlichen Erwartungshaltung der SOB, dass wir als Sozialpartner einer massiven Verschlechterung des GAV zuzustimmen hätten. Die logische Folge wäre gewesen, dass das Fahrpersonal künftig (bei selbem Lohn) jährlich zig Stunden mehr produktive Arbeitszeit zu leisten gehabt hätte. Möglicherweise hat diese von der SOB eingeforderte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auch mit dem bereits vereinbarten Preis für Leistungen innerhalb der Kooperation mit der SBB zu tun. 

Die Verhandlungsgemeinschaft lehnte diese Verschlechterung des GAV ab, sodass die bisherige Pausenregelung unverändert weitergeführt wird. 

VSLF Nr. 581, 14 Januar 2019 RB/DR


2018

GAV- und Lohnverhandlung 2019

Mitgliederversammlung VSLF-SOB

Mitgliederversammlung VSLF-SOB

Mitgliederausflug 2018 Sektion Ostschweiz

Datum: 15.6.2018

Treffpunkt: 9.40 Uhr Bahnhof Blumenau

Gemeinsam gehen wir zur Geberit, ca. 10 - 11.30 Uhr Besichtigung des Werks.
Danach Mittagessen im ca. 15 Min. Gehdistanz entfernten Hotel Restaurant Zimmermann Jona.


2017 und älter

Ergebnisse der Lohn- und GAV-Verhandlungen SOB Einige Lichtblicke – Viele Enttäuschungen

SEV / transfair / VSLF                                                                      15. Dezember 2017

Diesen Herbst wurde erstmalig unter den Bedingungen des neuen Lohnsystems verhandelt. Die Verbände hatten dazu die Forderung eingegeben, dass die SOB die finanziellen Mittel gemäss Bekenntnis in Artikel 5 des Anhang 1 GAV zur Verfügung stellen soll. Jeder Mitarbeiter sollte also (bei Erfüllung seiner Aufgabe) eine Lohnerhöhung von einem Zwanzigstel seines Lohnspektrums erhalten.

Lohnforderung grundsätzlich erfüllt…
Die positive Nachricht ist, dass sich die SOB zu ihrer Verpflichtung bekannt hat und rund 1.0% der Lohnsumme zur Verfügung stellt, um die Aufstiege gemäss GAV voll zu finanzieren. Gerade im ersten Jahr des Lohnsystems ist das ein wichtiges Zeichen, das angesichts des Spardrucks der Besteller nicht selbstverständlich war. Für den Grossteil des Personals dürfen wir also festhalten, dass die Lohnrunde gemäss den im GAV verankerten Aufstiegszielen ausfallen wird.

..aber nicht beim Lok- und Zugpersonal
Unverständlich ist für uns jedoch, weshalb die SOB partout Artikel 6.2 des Anhang 1 GAV nicht einhalten will. Dort drin wird nämlich festgehalten, dass für das Lok- und Zugpersonal die 20 Jahre für den Aufstieg vom Minimum des Stufenlohnbandes nach Grundausbildung bis zum Maximum des für die Funktion vorgesehenen höchsten Stufenlohnbandes gerechnet werden. Damit wird der besonderen Ausgangslage der beiden Funktionen Rechnung getragen: weil die Spannbreite ihrer Löhne dermassen hoch ist, mussten diese Mitarbeiter auf zwei Stufenlohnbänder aufgeteilt werden. Nun soll ihre Lohnerhöhung aber nur jeweils ein Zwanzigstel des höheren Lohnbandes und nicht der ganzen Lohnspannbreite betragen. Die SOB verspricht zwar «manuelle Nachbesserungen» um Artikel 6.2 doch einhalten zu können. Aus Sicht der Verbände ist das aber nur eine Scheinlösung zum Nachteil der Betroffenen. Und ein fatales Signal ans Lok- und Zugpersonal, also ausgerechnet an die Kategorien in denen man in den nächsten Jahren Personal aufbauen muss und die für das neue Lohnsystem die in Franken garantierten Lohnerhöhungen hergegeben haben. Die Verbände prüfen in den nächsten Wochen die rechtlichen Möglichkeiten, um die SOB zur Einhaltung der GAV-Verpflichtung gegenüber Lok- und Zugpersonal bewegen zu können.

Fortzahlung von Zulagen bei Krankheit
Aus den Ergebnissen der GAV-Verhandlungen sticht positiv heraus, dass künftig bei einem krankheitsbedingten Ausfall die durchschnittliche Zulagenhöhe (nach einer Wartefrist von einem Monat) zusammen mit dem Grundlohn ausbezahlt wird. Damit entfällt die Lohneinbusse, die langzeitkranke Mitarbeiter aufgrund des fehlenden Zulagenanteils bisher hinnehmen mussten. Auf 2019 bereits geplant ist die Anwendung dieser Regelung auch bei Unfällen. Bis dahin sind aber noch vertiefte Abklärungen nötig, da die versicherungstechnischen Grundlagen andere sind als im Krankheitsfall.

Keine höheren Sonntagszulagen
Abgelehnt hat die SOB hingegen die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs von 5 auf 10 Tage und die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen. Auch für die Erhöhung der Sonntagszulagen von 13.- auf 16.- Franken pro Stunde hatte die SOB kein Gehör. Nicht einmal auf den Kompromissvorschlag einer schrittweisen Erhöhung über mehrere Jahre wollte man eintreten. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass die SOB in diesen drei Punkten zwingend auf SBB-Niveau nachziehen muss. Es wäre insbesondere ein bedenkliches Zeichen, wenn die SOB-Mitarbeiter in der künftigen Kooperation mit der SBB am Sonntag zu deutlich tieferen Kosten eingesetzt werden könnten. Eine Angleichung ist früher oder später zwingend.

Für Fragen oder Rückmeldungen zu den aufgeführten Verhandlungspunkten oder zu weiteren Themen der Verhandlungen stehen euch die Verhandlungsdelegationen der drei Verbände gerne zur Verfügung.

  • SEV: Felix Birchler (076 367 10 19)
  • transfair: Hanspeter Hofer (079 798 90 03)
  • VSLF: Ruedi Brunner (051 / 282 72 20)

VSLF Nr. 549, 15. Dezember 2017 RB


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