Archiv SOB

2019

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Schiedsgerichtsverfahren eröffnet

Mitgliederversammlung SOB 2019

Ankündigung Mitgliederversammlung 2019

SOB auf Konfrontationskurs

Im Fernverkehr spielt die SOB mit der SBB auf Kooperation. Im Umgang mit den Sozialpartnern geht sie aber auf Konfrontation.

Schiedsgerichtsverfahren eröffnet

In der Auseinandersetzung betreffend anrechenbarem Lohnbandfaktor beim Lok- und Zugpersonal war die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus SEV, transfair und VSLF bestrebt, die Angelegenheit auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Über den Zeitraum von beinahe einem Jahr wurden mehrere Anläufe dazu gestartet. Leider verpufften alle Bemühungen, die SOB zur Umsetzung gemäss GAV-Vereinbarung zu bewegen.

Um die Angelegenheit rückwirkend per 2018 richtig stellen zu können, hat die Verhandlungsgemeinschaft nun von der im GAV Art. 2.4 genannten Möglichkeit eines Schiedsgerichtsverfahren Gebrauch gemacht.

Mit einem rechtsgültigen Urteil kann bis zur nächsten Lohnverhandlung im Herbst 2019 gerechnet werden.

Lohnverhandlung 2019

Bereits Ende November hat die SOB in einem Schreiben an die Mitarbeitenden mitgeteilt, dass es bei den Lohnverhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Sie legt somit die Lohnerhöhungen per 2019 einseitig fest. Die Lohnanpassungen für die Mitarbeitenden im Aufstieg werden im Minimum gemäss den Mindestbestimmungen des GAV-Lohnsystems finanziert. Für die Verhandlungsgemeinschaft war dieses Lohnangebot der SOB inakzeptabel.

Die Jahresteuerung 2018 beträgt ein Prozent. Eine generelle Lohnerhöhung in diesem Ausmass zum Ausgleich des Nettolohnverlustes wäre angebracht gewesen. Kommt hinzu, dass die SOB seit 6 Jahren keine generelle Lohnerhöhung mehr gewährt hat. Die steigenden Krankenkassenprämien haben bereits in den letzten Jahren ein Loch ins Portemonnaie gefressen. Die SOB verweigerte eine generelle Lohnerhöhung jedoch bis zum Schluss der Verhandlungen, während viele andere ÖV-Unternehmen einer solchen angesichts der Teuerung endlich wieder einmal zustimmen konnten.

Dabei ist in Artikel 2.2 GAV eindeutig festgehalten, dass die «Entwicklung der Lebenshaltungskosten / Kaufkraft» bei den Lohnverhandlungen zu berücksichtigen ist. Die individuellen Lohnerhöhungen können von der SOB nicht als Ersatz für den Teuerungsausgleich verkauft werden. Diese dienen nämlich dazu, die steigende Berufserfahrung in den Lohnbändern über einen sich entwickelnden Lohn abzugelten. 

Das bescheidene Angebot der SOB wird dadurch untermauert, dass die per 01.07.2018 wegfallenden Sanierungskosten der Pensionskasse wie auch die per 2019 sinkenden Nichtbetriebsunfall-Versicherungsprämien (NBU) in ihrem Schreiben mit der Lohnrunde in Verbindung gebracht werden.

GAV-Anhang X (BAR) weitgehend unverändert

Im Laufe des Jahres 2018 fanden intensive Verhandlungen über eine Anpassung des GAV bzw. dessen Anhang X statt. Dieser enthält die Arbeitszeitregelungen für Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit. Aufgrund der neuen AZG-Verordnungen mussten einige kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Die gewichtigste Neuerung in der AZGV betrifft eindeutig die Pausenregelung bzw. die Zeitzuschläge für Auswärtspausen. 

Die SOB nahm die Gesetzesänderung zum Anlass für einen massiven Angriff auf den GAV. Denn dort drin sind die Pausenregelungen der SOB mit den Sozialpartnern vereinbart. Die heute bezahlten verkürzten Pausen von 30 bis 49 Minuten wollte die SOB ersatzlos streichen. Sämtliche Pausen länger als 30 Minuten sollten künftig unbezahlt sein. Erst als die Gewerkschaften ihre Vorschläge für mögliche Gegenmassnahmen (z.B. Erhöhung der Nachtzuschläge, Erhöhung der Sonntagszulagen) eingebracht hatten, kamen Verhandlungen zustande. Dabei mussten wir jedoch feststellen, dass die SOB nicht im Geringsten daran interessiert war, den Produktivitätsgewinn den sie aus neuerdings unbezahlten Pausen ziehen könnte, in einer fairen Art und Weise mit dem Personal zu teilen.

Wir wurden konfrontiert mit einer erstaunlichen Erwartungshaltung der SOB, dass wir als Sozialpartner einer massiven Verschlechterung des GAV zuzustimmen hätten. Die logische Folge wäre gewesen, dass das Fahrpersonal künftig (bei selbem Lohn) jährlich zig Stunden mehr produktive Arbeitszeit zu leisten gehabt hätte. Möglicherweise hat diese von der SOB eingeforderte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auch mit dem bereits vereinbarten Preis für Leistungen innerhalb der Kooperation mit der SBB zu tun. 

Die Verhandlungsgemeinschaft lehnte diese Verschlechterung des GAV ab, sodass die bisherige Pausenregelung unverändert weitergeführt wird. 

VSLF Nr. 581, 14 Januar 2019 RB/DR


2018

GAV- und Lohnverhandlung 2019

Mitgliederversammlung VSLF-SOB

Mitgliederversammlung VSLF-SOB

Mitgliederausflug 2018 Sektion Ostschweiz

Datum: 15.6.2018

Treffpunkt: 9.40 Uhr Bahnhof Blumenau

Gemeinsam gehen wir zur Geberit, ca. 10 - 11.30 Uhr Besichtigung des Werks.
Danach Mittagessen im ca. 15 Min. Gehdistanz entfernten Hotel Restaurant Zimmermann Jona.


2017 und älter

Ergebnisse der Lohn- und GAV-Verhandlungen SOB Einige Lichtblicke – Viele Enttäuschungen

SEV / transfair / VSLF                                                                      15. Dezember 2017

Diesen Herbst wurde erstmalig unter den Bedingungen des neuen Lohnsystems verhandelt. Die Verbände hatten dazu die Forderung eingegeben, dass die SOB die finanziellen Mittel gemäss Bekenntnis in Artikel 5 des Anhang 1 GAV zur Verfügung stellen soll. Jeder Mitarbeiter sollte also (bei Erfüllung seiner Aufgabe) eine Lohnerhöhung von einem Zwanzigstel seines Lohnspektrums erhalten.

Lohnforderung grundsätzlich erfüllt…
Die positive Nachricht ist, dass sich die SOB zu ihrer Verpflichtung bekannt hat und rund 1.0% der Lohnsumme zur Verfügung stellt, um die Aufstiege gemäss GAV voll zu finanzieren. Gerade im ersten Jahr des Lohnsystems ist das ein wichtiges Zeichen, das angesichts des Spardrucks der Besteller nicht selbstverständlich war. Für den Grossteil des Personals dürfen wir also festhalten, dass die Lohnrunde gemäss den im GAV verankerten Aufstiegszielen ausfallen wird.

..aber nicht beim Lok- und Zugpersonal
Unverständlich ist für uns jedoch, weshalb die SOB partout Artikel 6.2 des Anhang 1 GAV nicht einhalten will. Dort drin wird nämlich festgehalten, dass für das Lok- und Zugpersonal die 20 Jahre für den Aufstieg vom Minimum des Stufenlohnbandes nach Grundausbildung bis zum Maximum des für die Funktion vorgesehenen höchsten Stufenlohnbandes gerechnet werden. Damit wird der besonderen Ausgangslage der beiden Funktionen Rechnung getragen: weil die Spannbreite ihrer Löhne dermassen hoch ist, mussten diese Mitarbeiter auf zwei Stufenlohnbänder aufgeteilt werden. Nun soll ihre Lohnerhöhung aber nur jeweils ein Zwanzigstel des höheren Lohnbandes und nicht der ganzen Lohnspannbreite betragen. Die SOB verspricht zwar «manuelle Nachbesserungen» um Artikel 6.2 doch einhalten zu können. Aus Sicht der Verbände ist das aber nur eine Scheinlösung zum Nachteil der Betroffenen. Und ein fatales Signal ans Lok- und Zugpersonal, also ausgerechnet an die Kategorien in denen man in den nächsten Jahren Personal aufbauen muss und die für das neue Lohnsystem die in Franken garantierten Lohnerhöhungen hergegeben haben. Die Verbände prüfen in den nächsten Wochen die rechtlichen Möglichkeiten, um die SOB zur Einhaltung der GAV-Verpflichtung gegenüber Lok- und Zugpersonal bewegen zu können.

Fortzahlung von Zulagen bei Krankheit
Aus den Ergebnissen der GAV-Verhandlungen sticht positiv heraus, dass künftig bei einem krankheitsbedingten Ausfall die durchschnittliche Zulagenhöhe (nach einer Wartefrist von einem Monat) zusammen mit dem Grundlohn ausbezahlt wird. Damit entfällt die Lohneinbusse, die langzeitkranke Mitarbeiter aufgrund des fehlenden Zulagenanteils bisher hinnehmen mussten. Auf 2019 bereits geplant ist die Anwendung dieser Regelung auch bei Unfällen. Bis dahin sind aber noch vertiefte Abklärungen nötig, da die versicherungstechnischen Grundlagen andere sind als im Krankheitsfall.

Keine höheren Sonntagszulagen
Abgelehnt hat die SOB hingegen die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs von 5 auf 10 Tage und die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen. Auch für die Erhöhung der Sonntagszulagen von 13.- auf 16.- Franken pro Stunde hatte die SOB kein Gehör. Nicht einmal auf den Kompromissvorschlag einer schrittweisen Erhöhung über mehrere Jahre wollte man eintreten. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass die SOB in diesen drei Punkten zwingend auf SBB-Niveau nachziehen muss. Es wäre insbesondere ein bedenkliches Zeichen, wenn die SOB-Mitarbeiter in der künftigen Kooperation mit der SBB am Sonntag zu deutlich tieferen Kosten eingesetzt werden könnten. Eine Angleichung ist früher oder später zwingend.

Für Fragen oder Rückmeldungen zu den aufgeführten Verhandlungspunkten oder zu weiteren Themen der Verhandlungen stehen euch die Verhandlungsdelegationen der drei Verbände gerne zur Verfügung.

  • SEV: Felix Birchler (076 367 10 19)
  • transfair: Hanspeter Hofer (079 798 90 03)
  • VSLF: Ruedi Brunner (051 / 282 72 20)

VSLF Nr. 549, 15. Dezember 2017 RB


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