Vorzeitiges Ende der Rollenden Autobahn

Der Betrieb der Rollenden Autobahn (Rola) wird vorzeitig auf Ende 2025 eingestellt. 

Ralpin als Betreiber der Rola informierte darüber heute Montag, den 05.05.2025.

RAlpin gehört mit rund 3'700 Zügen pro Jahr zu den grösseren Kunden von BLS Cargo. BLS Cargo plant und fährt die Rola auf der Achse Freiburg im Breisgau – Novara in der Schweiz. 

Das Ende der Rola war vorhersehbar, jedoch geschieht dies mit der Einstellung auf Ende 2025 rund drei Jahre früher als geplant. Dadurch steht BLS Cargo unter Druck, sich auf die neue Ausgangslage bereits auf Ende 2025 einzustellen. Durch den Verkehrsverlust ergeben sich Auswirkungen auf die Mitarbeiter und Lokomotiven von BLS Cargo und der BLS (Lokpersonal und Werkstätten). 

Die Auswirkungen werden in den nächsten rund zwei Monaten analysiert. Das Ziel ist, die Auswirkungen auf das Personal von BLS Cargo und BLS möglichst gering zu halten. Dies ist auch im Sinn des VSLF.

Das Aus der Rola ist auch auf die eingeschränkte Infrastrukturverfügbarkeit infolge von Baustellen und Umleitungen auf dem Korridor zurückzuführen. 

Es wird herausfordernd sein, die jährlichen rund 80'000 Sendungen auf andere Angebote auf der Schiene umzulenken. Jedoch war die Rola, auf welcher komplette Lastwagen inkl. Zugmaschinen und Chauffeure transportiert werden auch nicht der wirtschaftlichste Verkehr, können doch auf einem UKV Zug von gleicher Länge mit Wegfall der Zugmaschinen und dem Begleitwagen mehr Auflieger (auch nicht kranbare) als auf einer Rola transportiert werden. 

Welche Auswirkungen der Wegfall der Rola für den Güterverkehr auf Strasse und Schiene hat wird sich weisen. 



Auszug aus den Reglementen

Das aktuelle Heft “Auszug aus den Reglementen” von Mirko Helm haben wir erhalten und verschickt.

Sollte jemand kein Heft erhalten, dann bitte bei Christof Graf, bls(at)vslf.com melden.

 

Vielen Dank an Mirko für das aktualisieren und erneutes Auflegen des Heftes.



Einigung bei den Lohnverhandlungen der BLS AG

Die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus SEV, transfair und VSLF, hat mit der BLS bei den diesjährigen Lohnverhandlungen eine Einigung erzielt. Es konnte ein Gesamtpaket von 2.2% der Lohnsumme ausgehandelt werden. 

Diese beinhaltet eine generelle Lohnerhöhung von 0,8% und zusätzlich eine Einmalprämie von 0.3% (CHF 300.00 bei Vollzeitanstellung), die mit dem Dezemberlohn ausbezahlt wird. Zudem werden die Essenspauschale sowie die Fahrpauschale um CHF 2.00 erhöht, was 0,2% der Lohnsumme entspricht. Weitere 0.9% ergeben sich aus dem Lohnsystem für den Aufstieg nach GAV. 

Dazu kommt, dass die Betreuungszulagen für Familien angepasst wurden. Dies entspricht einer Lohnsumme von 0.06%, welche zusätzlich zum obigen Ergebnis gesprochen wird. Konkret heisst das, dass die BLS zusätzlich zur Familienzulage, welche sich nach dem Zulagenentscheid der Ausgleichskasse (Erstanspruch oder kantonale Differenzzahlung) richtet, eine BLS Betreuungszulage ausbezahlt. Diese beträgt monatlich CHF 140.00 bei Erstanspruch oder CHF 70.00 bei Zweitanspruch. Bei einem Pensum kleiner als 50% wird die Hälfte der Betreuungszulage ausbezahlt. Details sind in der Ziffer 67 des GAV geregelt.

Diese Lohnmassnahmen gelten für alle Angestellten mit GAV bei der BLS AG  und treten per 1. April 2025 in Kraft; die Einmalprämie wird mit dem Dezemberlohn 2024 ausbezahlt. 

Die Teuerung war weniger hoch als in den letzten Jahren. Die Jahresteuerung konnte mit der generellen Lohnerhöhung von 0,8% ausgeglichen werden. Positiv ist zu werten, dass – bis auf die Einmalprämie – die verhandelten Lohnmassnahmen nachhaltig ausgehandelt werden konnten. Gerade von der Erhöhung der Fahrpauschale um CHF 2.00 auf CHF 19.00 profitiert das Lokpersonal, da diese bei jedem Dienst ausbezahlt wird.

Die Verhandlungen waren anspruchsvoll, doch kann das Verhandlungsresultat im Branchenvergleich als gutes Ergebnis gewertet werden.

VSLF Nr. 828, 11. Dez. 2024 CG