Einteilung von Mehrzeitbezugstagen bei der BLS AG
Einige Mitarbeiter der BLS AG haben von Ihrem Teamleiter die Info erhalten, dass sie auf ihrem Mehrzeitkonto zu hohe Zeitguthaben aufwiesen. So könne bis am Vortag um 17:00 Uhr für den Folgetag ein Mehrzeitbezugstag (MZB) eingeteilt werden. Dies so oft, bis das Mehrzeitkonto einen Saldo von höchstens 5 Tagen bzw. 41 Stunden aufweist.
Der VSLF wurde zwar von der Leitung Lokpersonal darüber informiert, eine Mitsprache war jedoch nicht möglich. Dementsprechend sind wir mit diesem rüden Vorgehen nicht einverstanden. Zudem wurde mitgeteilt, dass nur jene Mitarbeiter betroffen wären, welche mehr als 15 Tage Zeitguthaben auf dem Mehrzeitkonto haben und bis jetzt noch keine Massnahmen für den Abbau der Mehrzeit getätigt haben.
In der Arbeitsanweisung zur Zeitwirtschaft der BLS wird im Artikel 4.1 der Umgang mit Mehrzeit wie folgt beschrieben: «Zuständig für die Bewilligung bzw. für die Anordnung des Zeitausgleichs ist der Vorgesetzte oder der Einteiler unter Anhörung des betroffenen Mitarbeitenden. Macht der Mitarbeitende vor Erstellen der Einteilung für den nächsten Monat keinen eigenen Vorschlag, kann der Vorgesetzte oder der Einteiler, die über 41 Stunden hinausgehende Zeit in der Einteilung berücksichtigen.»
Aktuell erhalten auch jene Mitarbeiter/innen ein Schreiben, welche bereits Tage für den Abbau von Mehrzeit eingegeben haben. Jedoch sind in der Regel nur jene Angestellten bekannt, welche zusätzliche Mehrzeitbezugswochen gebucht haben oder mit dem Teamleiter sonstige Abbauvereinbarungen getroffen haben. Viele haben allerdings in der Planung zusätzliche Tage für den Mehrzeitbezug in der Monatseinteilung eingegeben. Diese Tage sind aber nur ersichtlich, wenn im System danach gesucht wird.
Teilt die Planung einen Mehrzeitbezug für den Folgetag ein, obwohl schon Tage für den Abbau eingegeben wurden und dadurch der Zeitsaldo auf unter 5 Tage sinken wird, so ist dies der Vorbereitung sowie dem Teamleiter mitzuteilen. Ebenso müsste bei einem Frühdienst bereits vor Dienstschluss bekannt sein, welche Arbeit am Folgetag eingeteilt ist. Nach einem Dienstschluss vor 17:00 Uhr muss man nicht mehr erreichbar sein und die Anhörung, wie in der Weisung Zeitwirtschaft vorgegeben, ist somit nicht möglich.
Dass bis am Vortag 17:00 Uhr ein Mehrzeitbezugstag eingeteilt wird, mag rechtlich in Ordnung sein, ist aber weder wertschätzend noch anständig. Besonders wenn man in Betracht zieht, wie die hohen Zeitsaldi entstanden sind und wer dafür die Verantwortung trägt. Für den Abbau der Mehrzeit gäbe es andere Varianten wie beispielsweise das Aufschalten zusätzlicher Mehrzeitbezugswochen. Dies sei aber aus Ressourcengründen nicht möglich.
Es kann also sein, dass der Einteiler für den Folgetag dem Mitarbeiter einen Mehrzeitbezugstag einteilt und einige Tag später denselben Mitarbeiter anfragt, ob er zusätzlich arbeiten könnte. Dass dieser dann mutmasslich nicht mehr motiviert ist, zusätzliche Tage zu leisten, ist nachvollziehbar.
Die hohen Mehrzeitsalden sind auch entstanden, da die BLS über mehrere Jahre mit einem Unterbestand an Lokpersonal gefahren ist. Damals war die BLS sehr froh, dass zusätzliche Tage geleistet wurden. Nur so konnte der Fahrplan gefahren werden. Dass jetzt aber die Konten mit der «Brechstange» wie dem Einteilen von Mehrzeitbezugstagen bis am Vortag 17:00 Uhr gesenkt werden sollen, ist eines Arbeitgebers wie der BLS AG nicht würdig.
Grundsätzlich lässt sich an diesem Beispiel einmal mehr feststellen, dass alte «Gentlemen’s Agreements» in der Bahnwelt kaum noch Wert haben. Es ist deshalb ratsam, die vorgegeben Zeitrahmen der Arbeitszeitkonten keinesfalls zu überschreiten und im Zweifelsfall eher einen Minussaldo in Kauf zu nehmen als seinem Arbeitgeber ein zinsfreies Darlehen in Form von zu hoher Arbeitszeit zu gewähren.
VSLF Nr. 891, 28. Juni 2026
Mitgliederversammlung/Grillanlass 2026
Auszug aus dem Regelwerk
Das aktuelle Heft “Auszug aus dem Regelwerk” von Mirko Helm ist eingetroffen und wurde versandt.
Sollte jemand kein Heft erhalten, dann bitte bei Christof Graf, bls(at)vslf.com melden.
Ein grosses Dankeschön an Mirko, dass er die vielen Änderungen, welche mit der Überführung der Vorschriften in die TSI-Regelungen entstanden sind, durchgeführt hat.
32. Generalversammlung VSLF Sektion BLS
Am 25. November 2025 fand die 32. Generalversammlung der Sektion BLS im Restaurant Bernerhof in Burgdorf statt. Wir konnten zahlreiche Mitglieder zur Versammlung begrüssen. Ebenso durften wir Raoul Fassbind als Präsident des VSLF willkommen heissen.
Das Protokoll der letzten Generalversammlung vom 25. November 2024 wurde genehmigt. Vielen Dank an den Verfasser und den Protokollprüfer.
Im Vergangenen Vereinsjahr durften wir 21 neue Mitglieder in unserer Sektion begrüssen, 7 haben die Sektion verlassen, wobei viele davon die Bahn verlassen haben.
Aus dem Sektionsvorstand durften wir uns von René Hugentobler verabschieden. Bei den Neuwahlen des Fachausschusses wurde er nicht wiedergewählt. Deshalb hat er sich entschieden, sich aus dem Sektonsvorstand zu verabschieden. René war viele Jahre im Sektionsvorstand. Vielen Dank für die geleistete Arbeit René. Weiterhin alles Gute bei der täglichen Arbeit auf dem Führerstand.
Bei der Erfolgsrechnung 2025 haben wir ein Minus erwirtschaftet. Dies war nicht so hoch wie budgetiert, aber geplant. Der Grund dafür ist, dass wir keine zusätzlichen Urlaubschecks, zur Vergütung der anfallenden Verbandsarbeit, kaufen mussten. Der Grundsätzliche Vermögensabbau in den Sektionen, ist vom Verbandsvorstand so in Auftrag gegeben worden.
Dem Kassenbericht der GRPK, wie auch dem Budget 2026, hat die Versammlung klar zugestimmt.
Der einzige Antrag, welcher vom Sektionsvorstandes jeweils eingegeben wird, für ein weiteres Jahr das Heft von Mirko „Auszug aus den Reglementen“ zu kaufen, wurde auch zugestimmt.
Mirko wird das Heft nochmals auflegen. Da die Änderungen mit der Umwandlung des FDV in die TSI-Vorschriften sehr umfangreich sind, wird das Heft etwas später erscheinen. Vielen Dank an Mirko für die Arbeit.
Bei den Wahlen wurde Ronny Farr als Beisitzer bestätigt.
Kurt Schären möchte nicht mehr als Delegierter antreten. Raphael Kölliker stellte sich für seine Stelle zur Verfügung. Alle Delegierte wurden gewählt.
Im Anschluss gab Raoul Fassbind Einblick in die Arbeit des Verbandsvorstandes. Er informierte über die BAR-Verhandlungen sowie das Einsatzkonzept der SBB und die weiteren Herausforderungen bei den Bahnen.
Viele Kolleginnen und Kollegen blieben auch noch zum gemeinsamen Nachtessen, welches von der Sektion offeriert wurde.
Besten Dank an alle, die den Weg nach Burgdorf zur Generalversammlung der Sektion BLS gefunden haben. Es ist schön, dass viele jüngere Kolleginnen und Kollegen sowie auch unsere Pensionäre die Versammlung besuchen.
Vorzeitiges Ende der Rollenden Autobahn
Der Betrieb der Rollenden Autobahn (Rola) wird vorzeitig auf Ende 2025 eingestellt.
Ralpin als Betreiber der Rola informierte darüber heute Montag, den 05.05.2025.
RAlpin gehört mit rund 3'700 Zügen pro Jahr zu den grösseren Kunden von BLS Cargo. BLS Cargo plant und fährt die Rola auf der Achse Freiburg im Breisgau – Novara in der Schweiz.
Das Ende der Rola war vorhersehbar, jedoch geschieht dies mit der Einstellung auf Ende 2025 rund drei Jahre früher als geplant. Dadurch steht BLS Cargo unter Druck, sich auf die neue Ausgangslage bereits auf Ende 2025 einzustellen. Durch den Verkehrsverlust ergeben sich Auswirkungen auf die Mitarbeiter und Lokomotiven von BLS Cargo und der BLS (Lokpersonal und Werkstätten).
Die Auswirkungen werden in den nächsten rund zwei Monaten analysiert. Das Ziel ist, die Auswirkungen auf das Personal von BLS Cargo und BLS möglichst gering zu halten. Dies ist auch im Sinn des VSLF.
Das Aus der Rola ist auch auf die eingeschränkte Infrastrukturverfügbarkeit infolge von Baustellen und Umleitungen auf dem Korridor zurückzuführen.
Es wird herausfordernd sein, die jährlichen rund 80'000 Sendungen auf andere Angebote auf der Schiene umzulenken. Jedoch war die Rola, auf welcher komplette Lastwagen inkl. Zugmaschinen und Chauffeure transportiert werden auch nicht der wirtschaftlichste Verkehr, können doch auf einem UKV Zug von gleicher Länge mit Wegfall der Zugmaschinen und dem Begleitwagen mehr Auflieger (auch nicht kranbare) als auf einer Rola transportiert werden.
Welche Auswirkungen der Wegfall der Rola für den Güterverkehr auf Strasse und Schiene hat wird sich weisen.
Auszug aus den Reglementen
Das aktuelle Heft “Auszug aus den Reglementen” von Mirko Helm haben wir erhalten und verschickt.
Sollte jemand kein Heft erhalten, dann bitte bei Christof Graf, bls(at)vslf.com melden.
Vielen Dank an Mirko für das aktualisieren und erneutes Auflegen des Heftes.
Einigung bei den Lohnverhandlungen der BLS AG
Die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus SEV, transfair und VSLF, hat mit der BLS bei den diesjährigen Lohnverhandlungen eine Einigung erzielt. Es konnte ein Gesamtpaket von 2.2% der Lohnsumme ausgehandelt werden.
Diese beinhaltet eine generelle Lohnerhöhung von 0,8% und zusätzlich eine Einmalprämie von 0.3% (CHF 300.00 bei Vollzeitanstellung), die mit dem Dezemberlohn ausbezahlt wird. Zudem werden die Essenspauschale sowie die Fahrpauschale um CHF 2.00 erhöht, was 0,2% der Lohnsumme entspricht. Weitere 0.9% ergeben sich aus dem Lohnsystem für den Aufstieg nach GAV.
Dazu kommt, dass die Betreuungszulagen für Familien angepasst wurden. Dies entspricht einer Lohnsumme von 0.06%, welche zusätzlich zum obigen Ergebnis gesprochen wird. Konkret heisst das, dass die BLS zusätzlich zur Familienzulage, welche sich nach dem Zulagenentscheid der Ausgleichskasse (Erstanspruch oder kantonale Differenzzahlung) richtet, eine BLS Betreuungszulage ausbezahlt. Diese beträgt monatlich CHF 140.00 bei Erstanspruch oder CHF 70.00 bei Zweitanspruch. Bei einem Pensum kleiner als 50% wird die Hälfte der Betreuungszulage ausbezahlt. Details sind in der Ziffer 67 des GAV geregelt.
Diese Lohnmassnahmen gelten für alle Angestellten mit GAV bei der BLS AG und treten per 1. April 2025 in Kraft; die Einmalprämie wird mit dem Dezemberlohn 2024 ausbezahlt.
Die Teuerung war weniger hoch als in den letzten Jahren. Die Jahresteuerung konnte mit der generellen Lohnerhöhung von 0,8% ausgeglichen werden. Positiv ist zu werten, dass – bis auf die Einmalprämie – die verhandelten Lohnmassnahmen nachhaltig ausgehandelt werden konnten. Gerade von der Erhöhung der Fahrpauschale um CHF 2.00 auf CHF 19.00 profitiert das Lokpersonal, da diese bei jedem Dienst ausbezahlt wird.
Die Verhandlungen waren anspruchsvoll, doch kann das Verhandlungsresultat im Branchenvergleich als gutes Ergebnis gewertet werden.
VSLF Nr. 828, 11. Dez. 2024 CG